Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 5 U 38/07
- Leitsatz:
1. Die äußere Gestaltung eines Plagiats kann bis zu 60% als Kaufursache angesehen werden. Verfügen die Originalprodukte über eine hohe Bekanntheit am Markt, kann durchaus ein höherer Prozentsatz angemessen sein.
2. Bei der Ermittlung der Faktoren, die für Kaufentscheidungen ursächlich sind, spielt der niedrige Preis nur eine geringe Rolle. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 7 U 37/08
- Leitsatz:
Werden in der Presse im Rahmen eines Interviews falsche Tatsachen aufgestellt und anschließend gedruckt, kann der Betroffene auch von der Zeitung Unterlassung der weiteren Verbreitung verlangen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.10.2008 - Az.: 7 U 11/08
- Leitsatz:
1. Die Hochzeit eines bekannten Fernsehmoderators stellt ein Ereignis der Zeitgeschichte dar, so dass es für die Veröffentlichung entsprechender Fotos keiner Einwilligung bedarf. Die Ehefrau hat auch dann keinen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung, wenn sie selbst nicht berühmt ist.
2. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen wegen redaktioneller Berichterstattung steht dem Verletzten kein Anspruch auf eine fiktive Lizenz zu. Dies wäre mit der Pressefreiheit unvereinbar. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
- Leitsatz:
Eine KfZ-Versicherung ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers (hier: des Sachverständigen) nicht befugt, die ihr in Papierform übergebenen Fotos vom Unfallfahrzeug zu digitalisieren und ins Internet zu stellen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 18.09.2007 - Az.: 5 W 102/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 04.04.2007 - Az.: 5 W 44/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 03.04.2007 - Az.: 3 W 64/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.02.2006 - Az.: 5 U 78/05
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.08.2002 - Az.: 3 W 78/02
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 7 U 29/08
- Leitsatz:
Ein Verlag, welcher seine Domain einem Dritten überlässt, haftet nicht als Mitstörer für die Rechtsverletzungen auf dieser Internetseite, wenn er die Störung gleich nach Kenntnis beseitigt.

