Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.05.2009 - Az.: 7 U 21/09
Leitsatz:

Es besteht kein berechtigtes öffentliches Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung über eine gemeinsamen Liebesurlaub eines Fußballstars mit seiner Ehefrau. Die Verbreitung stellt eine unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre dar und verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08
Leitsatz:

Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird nicht verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen entnimmt der Nutzer nur einen geringen Teil der Daten, so dass kein wesentlicher Teil der Datenbank vervielfältigt wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 3 U 225/06
Leitsatz:

Für ausländische Versandapotheken gilt die deutsche Arzneimittelpreisbindung. Insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind die bestehenden Festpreise auch auf den grenzüberschreitenden Versandhandel anzuwenden. Die Werbung einer ausländischen Versandapotheke, die einen Sofortbonus und Preisvorteile garantiert, ist wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.05.2008 - Az.: 3 W 65/08
Leitsatz:

1. Die Werbung mit den Aussagen "Das größte Ratgebermagazin" und "Deutschlands größtes Verbrauchermagazin" ist irreführend, wenn sich das Magazin unzulässigerweise eine Spitzenstellung anmaßt.
2. Wird die Reklame dahingehend geändert, dass über das auflagen- und reichweitenstärkste Magazin gesprochen wird, so unterfällt dies nicht in den Kernbereich des Verbotstitels, wenn erklärende Eckdaten und Verkaufszahlen beigefügt werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 3 U 152/07
Leitsatz:

Es liegt keine irreführende Werbung eines Pharmaherstellers vor, wenn er Bücher über Arzneimittel auf einem Kongress verteilt, in denen sein Wirkstoff als das "nierensicherste" beschrieben wird, obwohl dies wissenschaftlich überholt ist. Wissenschaftliche Publikationen sind keine Werbung.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 19.03.2009 - Az.: 3 W 6/08
Leitsatz:

Unter den Inhalt eines Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Verstöße, sondern auch wettbewerbswidrige Handlungen, die nur geringfügig abweichen. Verbotenen Handlungen, die lediglich ähnlich sind, fallen jedoch nicht darunter.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.03.2009 - Az.: 7 U 94/08
Leitsatz:

1. Die Berichterstattung im Web, mit der unzutreffende Behauptungen über heimliche Liebesbeziehungen eines prominenten Adligen aufgestellt werden, verletzt das Persönlichkeitsrecht.
2. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung darf der Gesichtspunkt des Ausmaßes der Verbreitung nicht außer Betracht bleiben. 3.000,- EUR Schadensersatz sind angemessen, wenn es sich um eine österreichische Pressemitteilung handelt, die in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 20.02.2009 - Az.: 3 W 161/08
Leitsatz:

Spricht ein Mitbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung aus, so muss er das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses in nachvollziehbarer Weise darlegen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2008 - Az.: 3 U 108/98
Leitsatz:

Liefert ein Vertragspartner dem Tonträgerhersteller entgegen der vertraglichen Verpflichtung nur GEMA-pflichtige Musik für Hörspiele, so hat der Tonträgerhersteller einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vertragspartner wegen der für die Komposition entstehenden GEMA-Gebühren.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 5 U 126/08
Leitsatz:

1. Handelt es sich um eine Aussage im Internet, ist auch das LG Hamburg zuständig, wenn der sich Äußernde in Süddeutschland ansässig ist.
2. Für das zu verlangende Wettbewerbsverhältnis muss sich die Handlung zumindest auf den tatsächlichen oder potenziellen Kundenkreis des Mitbewerbers auswirken können.
3. Ein Studentenwerk, das auf seiner Homepage den Hinweis der Rechtsberatung für seine Studenten anbringt, kann sich auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes berufen.