Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 9/09
Leitsatz:

Die Aussage "verurteiltes Mädchenschänderschwein" über einen ehemaligen DDR-Leichtathletiktrainer stellt eine Formalbeleidigung dar. Die sachliche Auseinandersetzung steht nicht im Vordergrund, sondern nur die Herabsetzung der Person. Die Meinungsfreiheit tritt daher gegenüber dem Persönlichkeitsschutz zurück.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 3 U 13/09
Leitsatz:

1. Nur unter ganz engen Voraussetzungen darf ein Arzneimittelprodukt mit Ergebnissen der Stiftung Warentest beworben werden.
2. Handelt sich um ein Medizinprodukt gegen Kopfläuse, ist die Werbung untersagt, auch wenn sie keine (unmittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht. Denn positive Testergebnisse haben eine erhebliche meinungsbildende Wirkung, die in Eilsituationen dazu führt, auf fachmännischen Rat zu verzichten und umgehend und unkritisch das beworbene Arzneimittel zu kaufen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2009 - Az.: 3 U 191/08
Leitsatz:

Ein Online-Reisveranstalter darf die Inhalte der Ryanair-Webseite nicht im Wege des "Screen Scraping" benutzen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.06.2009 - Az.: 7 U 9/08
Leitsatz:

Die bekannte TV-Moderatorin Birgit Schrowange muss einen Zeitungsartikel über Liebesleben, in dem darüber spekuliert wird, ob sie einen mehrfach vorbestraften Schwerverbrecher geliebt hat und ob sie von dessen Vergangenheit wusste, nicht hinnehmen. Auch wenn sie in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit über ihr Privatleben gesprochen hat, muss sie nicht jede Berichterstattung über neue private Bekanntschaften und Lebensumstände akzeptieren.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.06.2009 - Az.: 7 U 10/08
Leitsatz:

Die Fernsehjournalistin Birgit Schrowange muss einen spekulativen Zeitungsartikel nicht dulden, in dem darüber berichtet wird, dass sie eine Beziehung zu einem Straftäter hatte. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht überwiegt gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 7 U 95/08
Leitsatz:

1. Die Aussage einer Zeitung, dass die FAZ in eine bestimmte politische Richtung steuert, ist grundsätzlich als zulässige Meinungsäußerung zu werten.
2. Tatsachenbehauptungen, denen nicht widersprochen wird, gelten prozessual als wahr.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.07.2007 - Az.: 5 U 10/07
Leitsatz:

Werden Angebote unter einer Preissuchmaschine beworben, müssen die Kosten für den Versand mit angegeben werden. Der Kunde muss sofort erkennen können, welches der endgültige Kaufpreis ist. Ein Link auf die Internetseite eines Online-Shops, auf der die Versandkosten genannt sind, ist nicht ausreichend.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.12.2008 - Az.: 7 U 12/08
Leitsatz:

Wird in einem Zeitungsartikel die Überschrift in Form einer Frage formuliert, kann eine zulässige Verdachtsberichterstattung vorliegen. Dafür muss in dem Fließtext aber hinreichend erläutert werden, dass es sich tatsächlich nur um einen Verdacht handelt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.06.2009 - Az.: 3 U 16/09
Leitsatz:

Das im Parallelimport von Arzneimitteln genutzte "co-branding" ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Kennzeichnung des Parallelimporteurs als solche erkennbar wird und nicht der irreführende Eindruck erweckt wird, der Parallelimporteur sei auch für die Qualität des Produkts verantwortlich. Der Eindruck einer Kooperation zwischen Hersteller und Parallelimporteur schadet insoweit nicht.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 10.06.2008 - Az.: 3 W 67/08
Leitsatz:

1. Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt die Kennzeichenrechte des Schreibwarenherstellers PELIKAN.
2. Der Zusatz "und-partner" führt nicht zu einem ausreichenden namensrechtlichen Abstand, da hiermit nicht die Verwechslungsgefahr mit dem gewerblich tätigen Hersteller PELIKAN ausgeräumt ist. Zudem wird der Werbewert und die Kennzeichnungskraft deutlich beeinträchtigt, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen trägt wie das Unternehmen PELIKAN.