Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.01.2009 - Az.: 5 W 4/09
Leitsatz:

Eine im Internet beworbene Reise muss bei der Preisangabe ein anfallendes Service-Entgelt enthalten. Fehlt bei der Endpreisangabe das Service-Entgelt, verstößt die Werbung gegen die Preisangabenverordnung.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 10.12.2012 - Az.: 5 W 118/12
Leitsatz:

1. Die Klausel "Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden." in einem Online-Shop verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und ist daher wettbewerbswidrig.
2. Zum Deutlichkeitsgebot bei der Darstellung einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 37/09
Leitsatz:

Ein minderjähriger U-Bahn-Schläger muss es nicht hinnehmen, dass in der BILD-Zeitung neben dem Bericht über seinen Angriff auf einen Rentner, sein Foto veröffentlicht wird. Dies gefährdet seine Resozialisierung, da die Gefahr besteht, dass er auch später immer wieder mit dem Sachverhalt konfrontiert wird und nach seinem Haftaufenthalt seinen Platz im Leben nicht mehr finden kann.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 36/09
Leitsatz:

Die Abbildung eines zur Tatzeit noch minderjährigen Straftäters im Rahmen eines Presseberichts ist unzulässig. Der Jugendliche soll davor geschützt werden, auch später noch auf seine Tat angesprochen bzw. an den Pranger gestellt zu werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2013 - Az.: 3 U 142/12
Leitsatz:

Die Berbung eines Produktes mit der Aussage "Testsieger" ist irreführend, wenn sich das Produkt den ersten Platz noch mit weiteren Mitbewerbern teilt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 3 U 146/06
Leitsatz:

Ein Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber, der keine eigenen Produkte herstellt, nach Beendigung eines Markenlizenzvertrages keine Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 151/07
Leitsatz:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einem Dritten gegenüber abgegeben wird, beseitigt die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger, wenn sie ernst gemeint ist. Von mangelnder Ernsthaftigkeit ist auszugehen, wenn die Vertragsstrafe aus einer vorangegangenen Abmahnung "aus Sport" verlangt wird und das Geld mit dem Unterlassungsschuldner "auf dem Rummel geteilt werden" soll.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 13.06.2006 - Az.: 3 U 159/08
Leitsatz:

Im Wege des Eilverfahrens wird die Dringlichkeit zunächst vermutet. Wartet der Antragsteller jedoch zwei Monate ab Kenntnis der Rechtsverletzung mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht, ist diese Vermutung widerlegt. Dem Verletzten scheint die Verfolgung seines Anspruchs dann nicht mehr eilig zu sein und die Dringlichkeit entfällt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2009 - Az.: 7 U 114/08
Leitsatz:

Wird in einer TV-Sendung behauptet, dass der Chefredakteur einer großen deutschen Tageszeitung dafür "gesorgt" habe, dass der Spitzenkandidat der CDU eine positive Berichterstattung erhalte, handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die einen wahren Tatsachenkern enthält. Die Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Chefredakteur hat daher keinen Unterlassungsanspruch.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 3 U 23/09
Leitsatz:

Die Werbung mit der Aussage "5 Jahre Garantie" dürfte nicht wettbewerbswidrig sein. Denn solange es sich lediglich um Werbe-Aussagen handelt, ist die Äußerung unverbindlich. Der nach § 477 BGB bestimmte Mindestinhalt einer Garantieerklärung findet wohl keine Anwendung.