Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.02.2010 - Az.: 7 U 88/09
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit wegen ungewöhnlicher Straftaten und der Durchsetzung einer Vielzahl von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen in der Öffentlichkeit stand, muss es hinnehmen, dass in einem Online-Artikel bei namentlicher Nennung über ihn berichtet wird.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.11.2014 - Az.: 3 U 86/13
- Leitsatz:
1. Der Vertrieb der Bot-Software "Honorbuddy" und "Gatherbuddy" behindert in wettbewerbswidriger Weise die Rechte am Spiel "World of Warcraft" (WoW).
2. Eine Wettbewerbswidrigkeit ergibt sich jedoch nicht bereits daraus, dass WoW-Spieler durch die Benutzung der Bot-Software zu einem Verstoß gegen die WoW-Nutzungsbedingungen verleitet werden,
in denen ausdrücklich die Verwendung solcher Tools verboten ist. Ein unzulässiges Verleiten zum Vertragsbruch verlangt mehr als das bloße Anbieten einer Software. Es muss auf die Entscheidung des Spielers Einfluss genommen werden.
3. Der Wettbewerbsverstoß ergibt sich im vorliegenden Fall jedoch aus dem Aspekt der Absatz- und Vertriebsstörung. Denn es besteht die Gefahr, dass das WoW nicht mehr in seiner ursprünglichen "reinen Form", d.h. frei von Bot-Software, auf den Markt angeboten werden, so ehrliche Spieler von der weiteren Nutzung von WoW Abstand nehmen und dem Spielehersteller ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 211/08
- Leitsatz:
Eine Arzneimittel-Reklame ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die Werbung für das neue Produkt Bezug nimmt auf bereits erhältliche Originalpräparate, obwohl ein unterschiedlicher Anwendungsbereich vorliegt. Spätestens im Fließtext muss der angesprochene Verkehrskreis über diese Tatsache aufgeklärt werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2009 - Az.: 3 U 173/08
- Leitsatz:
Eine Arzneimittel-Reklame mit dem hervorgehobenem Slogan "frei von" ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die implizierte Vorteilsbehauptung wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden kann.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 211/08
- Leitsatz:
Der Brillenhersteller Fielmann darf grundsätzlich mit der Aussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!" werben . Dies gilt zumindest dann, wenn in der Reklame der Hinweis "Geld-zurück-Garantie" enthalten ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 5 U 130/08
- Leitsatz:
1. Die Reklame des SmartSurfer Software-Anbieters mit der Angabe "…für Sie immer auf der Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen" ist wettbewerbswidrig, da der Kunde den falschen Eindruck erhält, dass der SmartSurfer immer den besten Preis findet.
2. Bei der Aussage "Hier kommt die beste Alternative" wirbt SmartSurfer in wettbewerbswidriger Weise mit einer irreführenden Spitzenstellung. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 3 U 43/09
- Leitsatz:
Die Registrierung einer Domain durch ein drittes Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein, auch wenn das kommunale Stadtwerk mit selbem Namen wie die Domain erst nach der Registrierung gegründet wurde. Von einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist vor allem dann auszugehen, wenn das Reservieren der Domain nur den Zweck hat, eine Vorratsdomain zu erhalten und diese bei Bedarf an das gleichnamige Stadtwerke-Unternehmen zu verkaufen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.11.2009 - Az.: 3 U 201/08
- Leitsatz:
Der Nutzung des Namens "Bullenmeister", welcher für Energydrinks eingetragen ist, ist unlauter und damit rechtswidrig. Die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der weltbekannten Marke "Red Bull" wird ohne rechtfertigenden Grund ausgenutzt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2014 - Az.: 5 U 72/11
- Leitsatz:
Eine presserechtliche Berichterstattung über einen Internet-Wettbewerb ("Promis im Netz auf fett getrimmt"), bei dem die eingereichten Fotos gezeigt werden, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, da es sich hierbei um eine freie Bearbeitung iSd. § 24 UrhG handelt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.11.2009 - Az.: 3 U 23/09
- Leitsatz:
Wird in dem Internet-Auktionshaus eBay ein bindendes Kaufangebot abgegeben, und enthält dieses eine unselbständige Garantieerklärung, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Sonderbestimmungen für Garantien erfüllt sein. Ist die Belehrung gegenüber dem Kunden unvollständig, liegt ein Wettbewerbsverstoß des Verkäufers vor.

