Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2011 - Az.: 5 U 140/09
- Leitsatz:
Das Buch "Die doppelte Pippielotta" ist ein Plagiat des von Astrid Lindgren geschriebenen Kinderbuches "Pippi Langstrumpf". In dem Buch werden derartig viele wesentliche Charakterzüge der einzelnen Personen, Orte und Gegebenheiten übernommen, dass ein Urheberrechtsverstoß gegeben ist. Es handelt sich um eine unfreie Bearbeitung, die aufgrund der fehlenden Einwilligung rechtsverletzend ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.10.2010 - Az.: 5 U 224/10
- Leitsatz:
Es ist nicht zwingend davon auszugehen, dass von einer Wiederholungsgefahr auszugehen ist, wenn eine Zeitung, die über ein neues PC-Spiel vorab exklusiv berichtet, dies erneut tun wird. Ein Antrag auf Unterlassen dieser Werbung und "Exklusiv"-Berichterstattung, der so explizit formuliert ist, dass die Untersagung sich auf ein ganz konkretes Verhalten bezieht, lässt die Wiederholungsgefahr entfallen, weil eine Wiederholung des Rechtsverstoßes gar nicht mehr möglich ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 13.07.1999 - Az.: 3 U 58/98
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.03.2011 - Az.: 7 U 94/09
- Leitsatz:
Die Verbreitung einer DVD, auf der Video-Sequenzen einer Zirkusvorführung von Tieren und Bilder der Stallungen zu sehen sind, ist trotz eines zuvor ausgesprochenen Verbots zulässig, wenn die Veröffentlichung im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung zu den Haltebedingungen der Tiere als Zitat notwendig ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 7 U 128/09
- Leitsatz:
Von der Meinungsfreiheit nicht umfasst sind unwahre Tatsachenbehauptungen. Daher muss es nicht hingenommen werden, wenn in einem Online-Archiv einer Zeitung ein Pressebericht abrufbar ist, der unwahre Tatsachen enthält.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 01.07.2005 - Az.: 3 U 5/04
- Leitsatz:
1. Die DENIC ist nicht verpflichtet, bei falschen Admin-C-Einträgen aktiv zu werden.
2. Insbesondere aus den DENIC-Registrierungsbedingungen ergibt sich keine solche Verpflichtung, sondern allenfalls ein Recht zum Einschreiten. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.08.2010 - Az.: 5 U 152/09
- Leitsatz:
Es liegt keine als Information getarnte Werbung vor, wenn aus der Gestaltung deutlich erkennbar ist, dass der redaktionelle Teil der Zeitung und die Reklame inhaltlich deutlich voneinander getrennt sind. Ist dies jedem durchschnittlichen Leser auch klar erkennbar, muss die Werbung auch nicht explizit mit "Werbeanzeige" betitelt werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2007 - Az.: 5 U 190/06
- Leitsatz:
1. Der Anbieter eines Online-Shops darf einen Mitbewerber nicht gezielt mittels IP-Sperre ausschließen, da dem Mitbewerber möglich sein muss, die Angebote seiner Konkurrenz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
2. Eine IP-Sperre ist jedoch dann erlaubt, wenn der Mitbewerber sich nicht wie ein normaler Kunde verhält, sondern die Angebote der Konkurrenz in unverhältnismäßiger Weise in Anspruch nimmt. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 28.10.2010 - Az.: 3 U 206/08
- Leitsatz:
Es ist nicht von einer rechtswidrigen, kennzeichenmäßigen Nutzung einer Marke auszugehen, wenn ein Patentanwalt diese in seinem Briefbogen innerhalb der umfangreichen kleingedruckten Anschriftsangaben verwendet. Dies gilt umso mehr, wenn die Marke weder besonders hervorgehoben dargestellt ist und auch nicht als dominierende Kanzleibezeichnung genutzt wird.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.08.2010 - Az.: 5 U 62/09
- Leitsatz:
Die Software "AUTOBINGOOO", welche nach Festlegen bestimmter Kriterien in der Suchmaske Webseiten nach passenden Angeboten durchsucht, ohne dass der User jeweils die einzelne Internetseite aufrufen muss, verletzt nicht die Datenbankrechte von "autoscout24.de". Auch liegt kein unlauterer Wettbewerbsverstoß vor.

