Urteile nach Gerichten
- Landgericht Giessen, Urteil v. 04.06.2003 - Az.: 1 S 413/02
- Amtsgericht Giessen, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 47 C 12/11
- Leitsatz:
Die Kostenpflicht ausschließlich für Männer, welche die Angebote eines Online-Single-Portals in Anspruch nehmen, ist gerechtfertigt. Ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichstellungsgrundsatz ist darin nicht zu erkennen.
- Amtsgericht Goeppingen, Beschluss v. 04.03.2011 - Az.: 3 C 322/11
- Leitsatz:
Der Streitwert für die einmalige Versendung einer rechtswidrigen Spam-E-Mail liegt bei 6.000,- EUR.
- Verwaltungsgericht Goettingen, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 5 A 4/07
- Leitsatz:
Ein Professor kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn ein schwerwiegendes Dienstvergehen vorliegt. Das Verschaffen kinderpornografischer Dateien auf dem Dienst-PC stellt eine solche Verletzung dar.
- Landgericht Goettingen, Urteil v. 15.10.2010 - Az.: 3 O 8/10
- Leitsatz:
Eine Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Erklärung zuvor angenommen worden ist.
- Landgericht Goettingen, Urteil v. 17.08.2009 - Az.: 8 KLs 1/09
- Leitsatz:
Die unwahre Behauptung, der Empfänger einer Rechnung habe zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Internetseite aufgerufen und dort einen Anmelde-Button betätigt, der einem kostenpflichtigen Vertrag zugeordnet gewesen sei, stellt eine strafbare Täuschungshandlung dar und begründet im Erfolgsfall eine Strafbarkeit wegen Betruges.
- Amtsgericht Goettingen, Urteil v. 04.05.2011 - Az.: 62 Ds 51 Js 9946/10 (106/11)
- Leitsatz:
Das Entsperren von Handy-SIM-Locks durch Einsetzen einer Entsperrbox gegen Entgelt ist wegen Fälschens beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Datenveränderung strafbar.
- Amtsgericht Göppingen, Urteil v. 30.04.2014 - Az.: 3 C 1356/13
- Leitsatz:
1. Macht eine Person einen Abmahnanspruch wegen unerlaubter Werbe-Mails geltend, so muss sie nachweisen, dass sie Inhaber der betreffenden E-Mail-Adresse ist.
2. Sie kommt dieser Beweislast nicht nach, wenn sie lediglich im Rahmen der mündlichen Verhandlung plausibel vorträgt, dass sie verschiedene Namen E-Mail-Adressen für seine jeweiligen Internetaktivitäten nutzt, um ihre wahre Identität nicht offen zu legen. Genauso ungeeignet ist die Vorlage eines E-Mail-Verkehrs, da der E-Mail-Account mit Einverständnis des wahren Berechtigten zu diesem Zweck genutzt werden könnte. Vielmehr muss der Kläger entsprechende Nachweise für seine Berechtigung (z.B. die Bestätigung durch seinen E-Mail-Provider) vorlegen. - Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluss v. 21.12.2000 - Az.: 2 M 64/00
- Amtsgericht Gummersbach, Urteil v. 28.06.2010 - Az.: 10 C 25/10
- Leitsatz:
Ein Anbieter einer eBay-Auktion kann grundsätzlich die Auktion vorzeitig beenden, indem er sie wegen Irrtums anfechtet. Ein Anfechtungsgrund liegt jedoch nicht vor, wenn der Anbieter angibt, dass er Probleme mit der englischsprachigen Webseite von eBay hat oder Schwierigkeiten mit seinem PayPal-Konto.

