Urteile nach Gerichten
- Landgericht Freiburg, Urteil v. 20.06.2016 - Az.: 12 O 137/15 KfH
- Leitsatz:
Die Internetwerbung eines Hotels mit 4 goldenen Sternen (hier: 4 goldene Sternen, die auf einer ovalen Kurve liegen) ist nicht immer wettbewerbswidrig.
- Landgericht Freiburg, Urteil v. 21.07.2017 - Az.: 6 O 76/17
- Leitsatz:
Verstoß gegen SEPA-Verordnung ist Wettbewerbsverletzung
- Amtsgericht Freiburg, Urteil v. 11.06.2002 - Az.: 11 C 4381/01
- Amtsgericht Freiburg, Urteil v. 11.06.2002 - Az.: 11 C 4381/01
- Amtsgericht Friedberg, Urteil v. 06.08.2014 - Az.: 2 C 1141/13 (11)
- Leitsatz:
Die nicht gewollte Online-Veröffentlichung von Fotos eines Demo-Teilnehmers durch einen Dritten begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, da der Betroffene mit seiner Teilnahme an der Demonstration sich selbst in die Öffentlichkeit begeben hat und daher weniger schutzbedürftig sei.
- Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 20.10.2003 - Az.: 1 C 28/03 (10)
- Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08
- Leitsatz:
1. Ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über eine Flatrate mit DSL 6.000 abschließt, kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam. - Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 11.08.2009 - Az.: 360 C 2779/08
- Leitsatz:
Zeichnet ein Internethändler einen Preis falsch aus und bemerkt dies vor Absendung entsprechender automatisiert generierter Bestellbestätigungen, so ist er durch dennoch versandte Bestätigungen an den falschen Preis gebunden und muss die Ware ausliefern.
- Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 340 C 1198/08
- Leitsatz:
1. Befindet sich der Betreiber eines Online-Shops zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Irrtum, ist eine Anfechtung der Erklärung wegen Irrtums möglich.
2. Die Anfechtung ist aber dann ausgeschlossen, wenn eine Abteilung des Online-Shop bereits Kenntnis von dem Irrtum hatte und keine Korrekturmaßnahmen ergriffen hat. Diese Kenntnis muss sich der Betreiber des Unternehmen zurechnen lassen. - Sozialgericht Fulda, Urteil v. 22.09.2004 - Az.: S 1 AL 1048/04

