Urteile nach Gerichten
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.05.2009 - Az.: 2-6 O 671/08
- Leitsatz:
Es besteht gegen die DENIC kein Anspruch auf Registrierung der Domain "x.de". Die Nichtvergabe ist durch die Absicht, einstellige Second Level Domains zur regionalen Zuordnung zu verwenden und dadurch eine höhere Infrastruktur zu schaffen, gerechtfertigt.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 16.11.2008 - Az.: 2-21 O 139/09
- Leitsatz:
Erwirkt ein Berechtigter ein Versäumnisurteil gegen den Inhaber und Admin-C einer rechtsmissbräuchlich eingetragenen Domain und scheitert die Zustellung und Vollstreckung des Urteils an der Unerreichbarkeit beider Personen, haftet die DENIC als Störerin auf Unterlassung und Löschung der Domain.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 22.09.2009 - Az.: 2-18 O 162/09
- Leitsatz:
Wird gerichtlich eine Urheberrechtsverletzung wegen der Verbreitung von Musikdateien in P2P-Musiktauschbörsen geltend gemacht, so muss der Rechteinhaber die Zuordnung der festgestellten IP-Adresse lückenlos dokumentieren. Dies gilt vor allem dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung glaubhaft bestreitet.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 2-6 O 437/08
- Leitsatz:
1. Der Erwerb einer Original-Software in einer ausländischen Sprachversion gibt dem Käufer nur das Recht, das ihm überlassene Computerprogramm in eben dieser Sprachvariante zu nutzen und gegebenenfalls zu verbreiten.
2. Allein die Möglichkeit zur Freischaltung auch in deutscher Sprache, gibt dem Verkäufer nicht die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 10.06.2009 - Az.: 3-8 O 22/09
- Leitsatz:
1. Die rechnungsähnliche Aussendung eines Formulars ist rechtswidrig, wenn es nur dazu dient, den Adressaten zu einer Überweisung zu veranlassen, ohne eine entsprechende Leistung zu erhalten.
2. Darüber hinaus handelt es sich bei der Zusendung einer Branchenverzeichnis-Reklame um wettbewerbswidriges Verhalten, wenn der geforderte Gesamtbetrag in den AGB doppelt so hoch ist, wie derjenige auf dem Anschreiben auf der Vorderseite. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 2-03 O 179/09
- Leitsatz:
1. Ein bekannter Münchener Abmahnanwalt, über den vielfach berichtet wurde, eine relative Person der Zeitgeschichte.
2. Als solche darf er im Rahmen sachlicher Berichterstattung und Satire auch abgebildet werden. Die Grenze ist jedoch dort zu setzen, wo die Satire herabsetzend und verunglimpfend wird und der sachliche Informationsgehalt des Berichts völlig in den Hintergrund tritt. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 27.04.2009 - Az.: 3-06 O 1/09
- Leitsatz:
Ein eBay-Verkäufer muss in seinem Angebot eindeutig darauf hinweisen, ob das beworbene Produkt funktionsfähig ist. Aus der Aussage, dass ein Ofen mit Ofenschwärze behandelt wurde, kann ein Käufer nicht schließen, ob der Ofen auch tatsächlich funktioniert.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.05.2009 - Az.: 2-06 O 172/09
- Leitsatz:
1. Eine Universitätsbibliothek darf Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen. Dort darf auch ein Ausdruck zugelassen werden.
2. Die den Nutzern eingeräumte Möglichkeit, Kapitel der digitalisierten Bücher auf USB-Sticks oder anderen Medien abzuspeichern und mit nach Hause zu nehmen, stellt dagegen einen Urheberrechtsverstoß dar.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 09.03.2009 - Az.: 2-6 O 127/04
- Leitsatz:
1. Ohne das vorige Einverständnis der Kunden darf Arcor keine Telefonwerbung durchführen. Damit verstößt das Mobilfunk-Unternehmen gegen eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung.
2. Für das Verhalten der Vertriebspartner ist Arcor verantwortlich und hat sie über die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung zu belehren. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 11.06.2008 - Az.: 3-13 O 61/06
- Leitsatz:
Verzögert ein Telekommunikations-Dienstleister die vertraglich geschuldete Umschaltung des Festnetzanschlusses pflichtwidrig, so ist er dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst das Gericht nach eigenem Ermessen.

