Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.09.2008 - Az.: 6 U 197/07
- Leitsatz:
Die Nutzung einer Servicenummer, die mit der Servicenummer eines Konkurrenten bis auf eine Ziffer übereinstimmt, stellt ein unlauteres Abfangen von Kunden dar, wenn Anrufer dieser Nummer nicht auf die Identität des Anbieters hingewiesen werden.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 6 U 90/08
- Leitsatz:
1. Eine Reklame, mit der kurz nach einem Todesfall Grabsteine angeboten werden, ist geeignet die Gefühle der Hinterbliebenen zu verletzen und stellt eine unzulässige belästigende Werbung dar.
2. Es muss eine Frist von mindestens zwei Wochen nach dem Todesfall eingehalten werden, bevor ein derartiges Werbeschreiben an die Angehörigen versendet werden darf.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.03.2009 - Az.: 6 U 221/08
- Leitsatz:
Das Vermitteln von Flugtickets im Wege des "Screen-Scraping" muss von einem anderen Internet-Unternehmen geduldet werden, da weder gegen den urheberrechtlichen Datenbankschutz noch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 07.05.2015 - Az.: 6 W 42/15
- Leitsatz:
Eine Abweichung vom gesetzlichen Muster für die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung ist möglich, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine längere Frist als die gesetzliche einräumt.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 24.03.2016 - Az.: 6 U 182/14
- Leitsatz:
Informationspflichten bei Werbung mit Testergebnissen
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 21.01.2016 - Az.: 6 W 7/16
- Leitsatz:
Abgrenzung des zulässigen Strukturvertriebs vom wettbewerbswidrigen Schnellballsystem
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 29.01.2015 - Az.: 6 W 3/15
- Leitsatz:
1. Ein zu unbestimmter Unterlassungstitel kann im Ordnungsmittelverfahren auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt begrenzt werden.
2. Es liegt kein kerngleicher Verstoß vor, wenn das ursprüngliche Verbot die Nicht-Nennung einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung betraf, während der aktuelle Verstoß sich lediglich darum dreht, ob die Kontaktdaten an geeigneter Stelle angebracht sind. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 17.06.2015 - Az.: 6 W 48/15
- Leitsatz:
1. Bei der Verhängung eines Ordnungsmittels ist alleine auf das Verschulden des Schuldners abzustellen. Eine Zurechnung des Verhaltens seiner Erfüllungsgehilfen findet nicht statt.
2. Ein eigenes Verschulden kann sich jedoch aus Mängeln bei Auswahl und Überwachung der Erfüllungsgehilfen ergeben. Der Schuldner muss alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um Zuwiderhandlungen durch Angestellte und Beauftragte zu verhindern. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 15.06.2015 - Az.: 6 W 61/15
- Leitsatz:
1. Die Werbung mit einem Zeichen, das mit einem Schutzrechtshinweis (R in einem Kreis) versehen ist und das von der eingetragenen Marke abweicht, ist dann nicht irreführend, wenn die vorgenommenen Abweichungen nicht den kennzeichnenden Charakter des eingetragenen Kennzeichens verändern.
2. Die Werbung mit einem Schutzrechtshinweis ist auch bei einer gelöschten Marke erlaubt, solange die Löschung noch nicht rechtskräftig ist. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 28.09.2015 - Az.: 6 W 90/15
- Leitsatz:
Kostentragungspflicht einstweiliges Verfügungsverfahren bei ausreichender Unterlassungserklärung

