Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 23.11.2015 - Az.: 6 W 99/15
- Leitsatz:
Eine objektiv unzutreffende Aussage, die blickfangmäßig herausgestellt ist, kann auch ohne Sternchenhinweis durch klarstellende Angaben im weiteren Text aufgeklärt werden, wenn der Verbraucher sich vor einer geschäftlichen Entscheidung mit dem gesamten Text befassen wird.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 15.10.2015 - Az.: 6 U 167/14
- Leitsatz:
Die Werbung mit einer jahrzehntelangen Unternehmensgeschichte ist irreführend, wenn die Firma inzwischen aufgespalten ist und sich die beworbenen Leistungen auf den anderen Firmen-Bestandteil beziehen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 01.12.2015 - Az.: 6 W 96/15
- Leitsatz:
Ein paralleles wettbewerbsrechtlichen Vorgehen von mehreren Gläubigern durch den identischen Rechtsanwalt kann nur dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gläubiger konzernmäßig oder in sonstiger Weise miteinander verbunden sind.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 07.01.2016 - Az.: 16 W 63/15
- Leitsatz:
Artikel der Asta Uni Frankfurt über Pick-Up-Artist rechtswidrig
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.11.2015 - Az.: 16 U 64/15
- Leitsatz:
Kein Zueigenmachen fremder Inhalte durch "Teilen" bei Facebook
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 04.02.2016 - Az.: 6 U 156/15
- Leitsatz:
Wann ein geschäftliches Handeln der öffentlichen Hand (hier: unentgeltliche App mit Wetterinformationen) vorliegt
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.12.2008 - Az.: 19 U 120/08
- Leitsatz:
1. Eine öffentliche Zustellung einer Klage bzw. eines Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse des Beklagten bekannt sind und über diese Kontaktmöglichkeiten nicht versucht wurde, die Adresse des Beklagten zu ermitteln.
2. Eine dennoch erfolgte öffentliche Zustellung setzt keine Fristen in Gang. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 06.12.2007 - Az.: 6 U 37/07
- Leitsatz:
Eine Gemeinde, die ein Bestattungsunternehmen als erwerbswirtschaftliche, nicht hoheitliche Einrichtung betreibt, darf dieses auch als städtische Einrichtung darstellen, z.B. durch ein Stadtwappen auf dem Briefkopf oder durch Nutzung eines städtischen Domainnamens. Allerdings darf nicht der Eindruck hoheitlicher Tätigkeit dadurch erweckt werden, dass der Zusatz "Der Magistrat" verwendet wird.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 08.10.2015 - Az.: 6 U 25/14
- Leitsatz:
Ist die für eine Gemeinschaftsmarke erteilte Lizenz nicht im Register eingetragen, kann sich der Inhaber dieser Lizenz gegenüber einem Erwerber der Marke nur dann auf seine Lizenz berufen, wenn der Erwerber Kenntnis von der Lizenzerteilung hatte (Art. 23 I GMV). Dafür reicht es nicht aus, wenn dem Erwerber die Klausel eines zwischen dem früheren Markeninhaber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrages bekannt war, aus der sich erst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung entnehmen lässt, dass damit eine Lizenz an der Gemeinschaftsmarke erteilt werden sollte.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 08.12.2008 - Az.: 22 U 23/08
- Leitsatz:
Ein ironisch-satirischer Text, der zum Inhalt hat, eine Kommune habe durch ungeschicktes Handeln rechtsgerichteten Gruppen Kundgebungen ermöglicht, ist durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.

