Urteile nach Gerichten
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 06.10.2011 - Az.: T-508/08
- Leitsatz:
Der Elektronikhersteller Bang&Olufsen scheitert vor dem Europäischen Gericht damit, eine Lautsprecherform als dreidimensionale Marke anzumelden. Dem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da das Zeichen nur aus der Form des Produktes besteht.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 22.05.2007 - Az.: T 500/04
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 07.02.2007 - Az.: T 317/05
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 30.01.2007 - Az.: T 340/03
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 06.07.2011 - Az.: T-318/09
- Leitsatz:
"TDI" ist als Gemeinschaftsmarke für die Automobilkonzerne Audi und Volkswagen nicht eintragbar. Der Markenanmeldung von "TDI" steht der beschreibende Charakter und ein absolutes Eintragungshindernis entgegen. Auch wenn Audi und Volkswagen "TDI" bereits nutzen, so ist dadurch noch nicht die erforderliche Unterscheidungskraft eingetreten.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 24.03.2011 - Az.: T-419/09
- Leitsatz:
Die Buchstaben-Zahlenkombination "AK 47" ist für den Bereich Sportartikel als Marke nicht eintragbar. Es handelt sich um einen allgemeinen Begriff, der ein bekanntes russisches Sturmgewehr bezeichnet. Daher liegt kein Hinweis auf eine betriebliche Herkunft vor.
- Europaeisches_Gericht , Beschluss v. 21.01.2011 - Az.: T-310/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "executive edition" ist für die Bereiche Haushaltswaren und Küchengeräte nicht als Gemeinschaftsmarke eintragbar. Es fehlt aufgrund des leicht zu übersetzenden und beschreibenden Sinngehalts die erforderliche Unterscheidungskraft.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 10.02.2010 - Az.: T- 344/07
- Leitsatz:
Der Begriff "Homezone" ist nicht zwingend beschreibend für Telekommunikationsdienstleistungen. Es fehlt in diesem Zusammenhang an einem direkten Bezug, den die maßgeblichen Verkehrskreise zu den fraglichen Dienstleistungen herstellen könnten. "Homezone" bezeichnet dabei nicht zwingend einen verbilligten Tarif von O2.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 11.02.2010 - Az.: T-289/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Deutsche BKK" ist als Marke für Versicherungswesen, insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungen, mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Die Abkürzung "BKK" wird von jedem durchschnittlichen Verbraucher als Betriebskrankenkasse wahrgenommen und dem Krankenversicherungswesen zugeordnet.
- Europaeisches_Gericht , Urteil v. 15.12.2009 - Az.: T-476/09
- Leitsatz:
"Best Buy" ist als Marke für die Bereiche Elektronik, KFZ-Zubehör sowie Möbel nicht eintragungsfähig. Da es sich um einen in der Werbung üblichen Slogan handelt, fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.