Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 27.07.2000 - Az.: 6 U 50/00
Leitsatz:

Schutz der Internet-Domain "mediafacts" im Wege einstweiliger Verfügung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 28.07.2003 - Az.: 1 U 207/02
Leitsatz:

Die "Empfehlung" von AGBs im Sinne von § 1 UKlaG setzt generelle Erklärungen an eine Mehrzahl von Personen voraus.
Zusammenfassung:
Das Gericht hatte einen Fall der angeblich unzulässigen Verwendung oder Empfehlung von Vertragsbedingungen zu entscheiden, gegen die sich eine Verbraucherschutzorganisation gewendet hatte. Die Geschäftstätigkeit der Beklagten bezog sich nach Auffassung des Gerichts jedoch allein auf die Vermietung von ihr eingerichteter Ladenlokale als Videothek an die Betriebsgesellschaft für Videotheken mbH und deren Belieferung mit Filmmaterial, CDs u.a.. Das Verleihgeschäft sei durch die Betriebsgesellschaft geregelt. Damit war die Beklagte nicht Vertragspartei der Kunden und könne auch nicht für die Verwendung - ggf. unzulässiger - Vertragsbedingungen haftbar gemacht werden. Die Empfehlung sei nicht an mehrere potenzielle Verwender, sondern nur an die Betriebsgesellschaft erfolgt, sodass § 1 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) tatbestandlich schon nicht eingreife.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 31.05.2001 - Az.: 6 U 240/00
Leitsatz:

In dem über das Internet verbreiteten Angebot, apothekenpflichtige Arzneimittel nach Deutschland zu liefern, sowie in der entsprechend diesem Angebot vorgenommenen tatsächlichen Lieferung solcher Arzneimittel liegt ein Verstoß gegen das deutsche Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 05.10.2006 - Az.: 2/3 O 305/06
Landgericht Frankfurt am Main, Endurteil v. 05.10.2006 - Az.: 2/3 O 305/06
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 31.01.2007 - Az.: 2-16 S 3/06
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 06.10.2006 - Az.: 2/01 S 53/06
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 06.10.2006 - Az.: 2/01 S 53/06
Landgericht Frankfurt am Main, Endurteil v. 05.10.2006 - Az.: 2/3 O 305/06
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 06.10.2006 - Az.: 2/01 S 53/06