Urteile nach Gerichten
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 27.04.2011 - Az.: 2-06 O 428/10
- Leitsatz:
UsedSoft ist der Einsatz und die Bewerbung für die Sicherheit seiner Produkte mit Hilfe von Notartestaten verboten. Dies gilt zumindest dann, wenn das Testat notariell bestätigt, dass ein ordnungsgemäßer Einkauf der UsedSoft-Lizenzen vorliegt. Denn dies erweckt den irreführenden Eindruck, dass der Notar den Softwarelizenzerwerb überprüft hat, obwohl er dies anhand der vorgelegten Dokumente gar nicht konnte.
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 09.05.2011 - Az.: 2-01 S 309/10
- Leitsatz:
Die DENIC ist im Rahmen einer Internet-Domainpfändung als Drittschuldner anzusehen. Dies gilt vor allem dann, wenn die DENIC im Pfändungsbeschluss ausdrücklich als Drittschuldner bezeichnet ist und der Beschluss formell wirksam zugestellt wird.
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 11.05.2011 - Az.: 3-08 O 140/10
- Leitsatz:
1. Wirbt ein Unternehmer mit dem Angebot "Blitzversand", so ist dies unzulässig und stellt einen rechtswidrigen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Ware nach Zahlungseingang nicht unmittelbar versandt wird.
2. Wird ein bei Amazon gelistetes Produkt von einem Anbieter derart verändert, dass dieser nachträglich einen geschützten Markennamen hinzufügt, so kann dies rechtswidrig sein, weil hierdurch eine Vielzahl von Anbietern desselben Angebots der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt sind. Dies stellt eine unzulässige Mitbewerberbehinderung dar. - Landgericht Frankfurt, Urteil v. 07.03.2011 - Az.: 2-04 O 584/09
- Leitsatz:
Äußerungen, die geeignet sind, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Polizeihauptkommissars zu verletzen, lösen einen Schadensersatz von 8.000,- EUR aus. Darunter fallen Aussagen, die geeignet sind den Kommissar, gegen den ein strafrechtliches und disziplinarisches Ermittlungsverfahren läuft, vorzuverurteilen und vor seinen Kollegen zu diffamieren.
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 18.08.2010 - Az.: 2-6 S 19/09
- Leitsatz:
Eine Abmahnung aufgrund einer P2P-Urheberrechtsverletzung ist gegenüber einem Hotelbetreiber unberechtigt, wenn dieser sein WLAN verschlüsselt und sicherheitsaktiviert hat sowie die Hotelgäste dahingehend instruiert, dass die Nutzung des Internets nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen darf. Wird eine Abmahnung dennoch ausgesprochen, greift diese in rechtswidriger Weise in den Gewerbebetrieb ein.
- Landgericht Frankfurt, Beschluss v. 08.01.2011 - Az.: 2-06 O 8/11
- Leitsatz:
Die funmile UG, welche im Internet u.a. Erotikartikel anbietet, darf in den Google-Keywords nicht mit der Marke "Beate Uhse" werben. Auch wenn in der konkreten Anzeige der Name "Beate Uhse" nicht erscheint, liegt eine markenrechtswidrige Zuordnungsverwirrung vor.
- Landgericht Frankfurt, Beschluss v. 20.04.2010 - Az.: 3-08 O 46/10
- Leitsatz:
Die Linksetzung über einen Twitter-Account zu Webseiten, auf denen sich unerlaubte Äußerungen und Behauptungen finden, ist rechtswidrig.
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 24.02.2010 - Az.: 2-06 O 229/09
- Leitsatz:
Der Wirksamkeit einer markenrechtlichen Abmahnung steht es nicht entgegen, dass ihr keine Vollmacht beigefügt wurde. Die Abmahnung dient nur dazu, dem Verletzter die Möglichkeit der Unterwerfung zu geben. Dies geht auch dann, wenn die Bevollmächtigung nicht nachgewiesen ist.
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 2-3 O 478/08
- Leitsatz:
1. Wird in einem Buch das postmortale Persönlichkeitsrecht einer Schauspielerin verletzt, so hat der nahe Verwandte, z.B. der Ehemann, einen Unterlassungsanspruch wegen dieser Verletzung. Diesen Anspruch kann er auch noch 20 Jahre nach dem Tod der Betroffenen geltend machen, wenn das Persönlichkeitsrecht bis heute fortbesteht.
2. Behauptet der Autor, dass die Schauspielerin eine Nazivergangenheit hat, so stellt dies einen schweren Eingriff dar, wenn diese Verbindung zu der Nazi-Diktatur tatsächlich nicht vorliegt. - Amtsgericht Frankfurt, Urteil v. 21.10.2010 - Az.: 29 C 1485/10-81
- Leitsatz:
Der Inhaber eines eBay-Accounts hat einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungskommentare, wenn es sich dabei um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. In diesem Fall kann sowohl die Löschung der Kommentare als auch die Zahlung eines Schadensersatzes verlangt werden.

