Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 04.08.2011 - Az.: 6 W 70/11
- Leitsatz:
Um den Interessen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden, ist bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 15.000,- EUR gerechtfertigt. Es besteht ein erhebliches Allgemeininteresse daran, dass der Kunde fehlerfrei über sein Widerrufsrecht informiert wird. Diese Rechtsprechung ist nicht übertragbar auf die Fälle der Mitbewerber, da hier nur mittelbare Interessen der Konkurrenten betroffen sind.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 26.09.2011 - Az.: 11 U 53/11
- Leitsatz:
Ist der Aufenthaltsort im Rahmen einer Ermittlung wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen strittig, kann das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen. Je nachdem, ob der angebliche Täter vor Ort war oder nicht und ob der Computer angeschaltet oder deaktiviert war, kommt eine Haftung als Täter oder Störer in Betracht. Der betroffene Anschlussinhaber kann sich in derartigen Fällen zur Parteivernahme anbieten.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 03.05.2011 - Az.: 20 W 525/10
- Leitsatz:
Ein Verein, dessen Mitgliederzahl gering ist, darf dennoch die Namensbezeichnung "Verband" führen. Ausschlaggebend ist nicht die Anzahl der Mitglieder.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 02.08.2011 - Az.: 20 W 533/10
- Leitsatz:
Der Begriff "Europäischer Fachverband" ist als Vereinsname nicht irreführend. Voraussetzung ist, dass der Verein in seiner alltäglichen Arbeit tatsächlich europäisch ausgerichtet ist.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 14.06.2011 - Az.: 6 U 34/10
- Leitsatz:
Zwischen der Marke "Gelbe Seiten" und dem Domainnamen "branchenbuch-gelbeseiten.com" besteht Verwechslungsgefahr für den Bereich Branchenverzeichnis. Dies gilt zumindest dann, wenn sich die unter der Domain angebotenen Waren und Dienstleistungen an deutsche Verbraucher richten.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 27.07.2011 - Az.: 6 W 55/11
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine unwirksame AGB-Klausel im Bereich Lieferfristen, wenn der Zusatz "in der Regel" enthalten ist. Diese Formulierung ist nicht hinreichend bestimmt und benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 05.05.2011 - Az.: 6 U 41/10
- Leitsatz:
Der Zusatz "Germany" zu einem Produktnamen stellt nicht zwingend eine geografische Herkunftsangabe dar. Irreführend ist die Nutzung nur dann, wenn das Produkt und der Zusatz so gestaltet sind, dass der Verbraucher zwingend davon ausgehen muss, dass die Ware auch in Deutschland produziert werde, obwohl dem tatsächlich nicht so ist.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: 6 W 54/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Schönheit von innen", der seit mehr als 20 Jahren für Beauty- und Pflege-Dragees verwendet wird, weist eine wettbewerbsrechtliche Eigenart auf und ist vor Nachahmungen geschützt.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 6 U 242/09
- Leitsatz:
Der Veranstaltungsname "Jim Clarke Revival" ist als Unternehmenskennzeichen geschützt. Die Bezeichnung ist nicht rein beschreibend und besitzt die erforderliche Unterscheidungskraft.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 12.05.2011 - Az.: 6 U 29/11
- Leitsatz:
Es liegt keine progressive Kundenwerbung vor, wenn die Vertriebsmitarbeiter eine einmalige Gratifikation erhalten, wenn ihre Tätigkeit eine Großbestellung zur Folge hat oder ein Neukunde geworben wird. Dann stellt das Vergütungsmodell ein zulässiges Multi-Level-Marketingsystem dar, da kein Aufbau einer Käuferpyramide vorliegt.

