Urteile nach Gerichten

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: 6 O 322/17
Leitsatz:

Auftraggeber haftet für unverlangte zugesandte Werbe-Mail

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 2 HK.O 175/07
Landgericht Frankenthal, Urteil v. 16.05.2006 - Az.: 6 O 541/05
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 08.03.2012 - Az.: 16 U 125/11
Leitsatz:

Ein Arzt hat keinen Anspruch darauf, eine über ihn abgegebene Bewertung in einem frei zugänglichen Internetportal löschen zu lassen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 02.01.2012 - Az.: 6 W 112/11
Leitsatz:

Sind zwei vorangegangene Ordnungsmittelverfahren wegen unerbetener Zusendung von Werbefaxen mit Ordnungsgeldfestsetzungen von jeweils 2.500 EUR erfolglos geblieben, ist in einem weiteren Ordnungsmittelverfahren wegen desselben Verstoßes die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 30.000 EUR angemessen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 10.01.2012 - Az.: 11 U 36/11
Leitsatz:

Die Kosten für eine rechtsanwaltliche Abmahnung sind nicht erstattungsfähig, wenn bereits im Vorwege eine inhaltsgleiche private Abmahnung erfolgt ist.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 05.01.2012 - Az.: 6 U 107/10
Leitsatz:

Die Geschäftsgebühr für einen Patentanwalt ist nicht erstattungsfähig, wenn der Patentanwalt lediglich die Abmahnung entwirft und sie sodann einem hinzugezogenen Rechtsanwalt vorlegt, damit dieser sie überprüft.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 01.12.2011 - Az.: 6 U 251/10
Leitsatz:

Die Nachahmung einer exklusiven Damenhandtasche stellt eine unzulässige Rufausbeutung dar, wenn die Handtasche durch jahrelange Berichterstattung in den einschlägigen Medien eine gewisse Wertschätzung erfahren hat.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 10.01.2012 - Az.: 11 U 36/11
Leitsatz:

Die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung sind nicht erstattungsfähig, wenn durch eine vorangegangene Eigenabmahnung der angestrebte Zweck bereits erreicht wurde.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 04.01.2012 - Az.: 6 U 107/10
Leitsatz:

In einer markenrechtlichen Streitigkeit müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, um die Einschaltung sowohl eine Rechtsanwalts als auch eines Patentanwalts zu rechtfertigen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist nur eine Gebühr erstattungsfähig.