Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Flensburg, Urteil v. 31.03.2011 - Az.: 64 C 4/11
Leitsatz:

Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung kann - selbst wenn der Gläubiger diese nicht annimmt - die Wiederholungsgefahr entfallen lassen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Erklärung ernsthaft abgegeben wird und auch inhaltlich den an solche Erklärungen zu stellenden Anforderungen entspricht.

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 16.05.2006 - Az.: 6 O 541/05
Landgericht Frankenthal, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 2 HK.O 175/07
Landgericht Frankenthal, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 2 HK.O 175/07
Landgericht Frankenthal, Urteil v. 16.05.2006 - Az.: 6 O 541/05
Landgericht Frankenthal, Urteil v. 30.09.2014 - Az.: 6 O 518/13
Leitsatz:

Einzelne Datei-Teile eines Films in einer P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung, da es sich um keine vollständige, lauffähige Fassung handelt. Vielmehr handelt es sich um "Datenmüll".

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: 1 HK O 14/14
Leitsatz:

Die Kontaktanzeige einer gewerblichen Partnervermittlung ist irreführend, wenn für den Betrachter nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine Partnervermittlung handelt, sondern er annimmt, es handelt sich um eine private Annonce.

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 11.08.2015 - Az.: 6 O 55/15
Leitsatz:

1. Ist der Beklagte nicht Kunde bei der Deutschen Telekom AG, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG auf den Reseller beziehen und nicht auf die Deutsche Telekom. Erfolgt gleichwohl eine Beauskunftung, liegt ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor, das zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

2. Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei in einem P2P-Netzwerk ist "Datenmüll" und verletzt somit keinerlei Urheberrechte.

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 6 O 312/08
Leitsatz:

Der Rechteninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" muss markenrechtliche Verstöße beweisen, wenn er Verkäufern den Vorwurf macht, dass diese auch Plagiatsware im Sortiment hätten.

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 18.09.2018 - Az.: 6 O 39/18
Leitsatz:

Beweislast bei umstrittener Online-Bewertung eines Arztes