Urteile nach Gerichten

Landgericht Essen, Schlussurteil v. 04.06.2003 - Az.: 44 O 18/03
Landgericht Essen, Urteil v. 13.02.2004 - Az.: 16 O 416/02
Landgericht Essen, Urteil v. 26.05.2004 - Az.: 44 O 166/03
Landgericht Essen, Urteil v. 11.11.2009 - Az.: 44 O 96/09
Leitsatz:

Hat der TÜV ein Unternehmen, welches Nachhilfe-Leistungen anbietet, lediglich auf seine internen Unternehmensabläufe und auf das Qualitätsmanagement überprüft, darf dieses Unternehmen nicht mit der Aussage "TÜV-geprüfte Nachhilfe" werben. Die Reklame ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Verbraucher annimmt, dass die Nachhilfe-Dienstleistung selbst TÜV-geprüft ist.

Landgericht Essen, Urteil v. 10.07.2014 - Az.: 4 O 157/14
Leitsatz:

Eine unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch ein YouTube-Video kann auch dann vorliegen, wenn lediglich Körperteile einer Person (hier: Hand, Bein, Unterschenkel, Oberkörper) gezeigt werden

Landgericht Essen, Urteil v. 13.11.2014 - Az.: 4 O 97/14
Leitsatz:

1. Auch Webseiten, die der Betreiber "vergißt" bzw. nur aus Versehen freischaltet, unterliegen der Impressumspflicht.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Webseiten inhaltlich veraltet sind und keine Möglichkeiten zu einer Online-Bestellung bieten.

Landgericht Essen, Urteil v. 04.07.2014 - Az.: 45 O 8/14
Leitsatz:

Es ist irreführend, wenn ein eBay-Verkäufer mit der Aussage "geprüftes eBay-Mitglied" wirbt, da dieser Status von eBay inzwischen wieder abgeschaffen wurde. Der Status erweckt den unzulässigen Eindruck, der Verkäufer sei besonders seriös. Darüber hinaus werden die wesentlichen Informationen, die zur ursprünglichen Verleihung des Status geführt haben, nicht (mehr) angezeigt.

Landgericht Essen, Urteil v. 20.04.2009 - Az.: 4 O 368/08
Leitsatz:

Die Zusendung von Werbe-Mails bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des E-Mail-Empfängers. Es ist nicht ausreichend, dass sich ein Unternehmen bei der Versendung des Single-Opt-In-Verfahrens bedient. Der Nachweis einer Einwilligung kann nur durch das Double-Opt-In-Verfahren erfolgen.

Landgericht Essen, Urteil v. 26.03.2009 - Az.: 4 O 69/09
Leitsatz:

1. Der Bundesliga-Fußballverein Schalke 04 darf Zweiterwerbern, die über eine Internetplattform Tickets gekauft haben, nicht den Zutritt ins Stadion verwehren.
2. Ein formularmäßiges Veräußerungsverbot ist unwirksam, wenn die Eintrittskarten für die Fußball-Spiele verfallen, wenn bereits lediglich die Weiterveräußerung der Tickets versucht wird. Darin liegt eine gezielte Absatzbehinderung.

Landgericht Essen, Urteil v. 25.04.2002 - Az.: 11 O 96/02