Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.02.2009 - Az.: 26 W (pat) 9/09
- Leitsatz:
"SHOP" in der Gestaltung des Verkehrsschildes „STOP“ ist für die Bereiche Werbung, Telekommunikation und Unterhaltung als Marke nicht eintragungsfähig. Dem Begriff fehlt jegliche Unterscheidungskraft, da der angesprochene Verkehrskreis darin nur eine Kaufaufforderung sieht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 72/07
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Da blüh ich auf" ist als Marke für den Bereich Pflanzen und Gartenbau als Marke nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich nicht um einen Herkunftshinweis, sondern um eine geläufige Redewendung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 28 W (pat) 86/08
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "ALLES, EIN BISSCHEN BESONDERS" ist rein beschreibend und daher mangels Unterscheidungskraft für Möbel und Beleuchtungsgeräte nicht als Marke eintragungsfähig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 26 W (pat) 29/08
- Leitsatz:
Eine dreidimensionale Marke ist für den Bereich Möbel, insbesondere Bau von Messeständen mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der angesprochene Verkehrskreis erkennt in der angemeldeten Marke der herrschenden Formvielfalt im breiten Segment des Möbelbaus keinen Herkunftsnachweis.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 2/08
- Leitsatz:
Die Wortmarke CCCP ist für den Bereich Bekleidungsstücke nicht eintragungsfähig, da der Durchschnittsverbraucher mit dieser Buchstabenfolge nach wie vor einen geografischen Herkunftsnachweis versteht. Ein Freihaltebedürfnis liegt mangels Unterscheidungskraft vor.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 14.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 96/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Boots-Klinik" ist für die Bereiche Lacke, Farben, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, für das Transportwesen, insbesondere den Bootstransport, als Wortmarke nicht eintragungsfähig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.01.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06
- Leitsatz:
Der Marke "Jugendherberge" fehlt für die Bereiche Beherbergung, Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen die notwendige Unterscheidungskraft. Es handelt sich um eine unmittelbar beschreibende Angabe, da mit dem Begriff lediglich eine einfach ausgestatte Unterkunftsstätte bezeichnet wird.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 29 W (pat) 143/06
- Leitsatz:
1. Ein Äskulapstab kann als Bildmarke für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, welche die Bereiche der Telekommunikation, Tonträger und Datenverarbeitung erfassen.
2. Es besteht allenfalls ein allgemeiner Hinweis auf das Gesundheitswesen. Aus diesem Grund gibt es kein Freihaltebedürfnis für Produkte aus diesem Bereich, zumal es viele Gestaltungsmöglichkeiten des Äskulapstabes gibt. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.12.2008 - Az.: 24 W (pat) 125/06
- Leitsatz:
Derjenige, gegen den die Einrede der mangelnden Benutzung einer Marke erhoben wird, muss die rechtserhaltende Nutzung der Marke glaubhaft machen. Ihn trifft die Beweislast, alle erforderlichen Umstände darzulegen, um verbleibende Zweifel auszuräumen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2008 - Az.: 33 W (pat) 113/06
- Leitsatz:
Mangels Unterscheidungskraft im Bereich der Internetauktionen kann die Zahlen-Wort-Folge „1 2 3 dabei“ nicht als Marke eingetragen werden. Die Folge „1 2 3“ hat Slogancharakter und wird bereits von verschiedenen Anbietern genutzt, so dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis verstanden werden kann.

