Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.09.2014 - Az.: 57 C 425/14
- Leitsatz:
Der Copyright-Vermerk auf einem DVD-Cover reicht in Filesharing-Fällen nicht als Nachweis für die Rechteinhaberschaft aus. Denn der Vermerk sagt nichts darüber aus, ob er einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte betrifft. Vielmehr bedarf es der Vorlage entsprechender schriftlicher Dokumente.
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.10.2014 - Az.: 57 C 4668/14
- Leitsatz:
1. Für geklaute Online-Fotos aus dem Food-Bereich, die der Verletzer im gewerblichen Bereich einsetzt, ergibt sich bei einer einjährigen Nutzung ein Schadenersatzanspruch bis zu 350,- EUR.
2. Wird der Urheber des Fotos nicht genant, so besteht ein Anspruch auf enen 100% Verletzerzuschlag. - Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2014 - Az.: 20 C 6875/14
- Leitsatz:
1. Per E-Mail versandte Feedback-Anfragen sind als unzulässige Werbung (Spam) einzustufen.
2. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG beinhaltet auch die Aussage über die Herkunft der Daten und an welche Empfänger die Daten weitergeleitet wurden. - Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.08.2014 - Az.: 57 C 3783/14
- Leitsatz:
Wer bei eBay im Rahmen einer privaten Auktion unerlaubt ein fremdes Foto verwendet, macht sich in Höhe von 20,- EUR schadensersatzpflichtig.
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: 57 C 10172/14
- Leitsatz:
Wer Inhaber von Video- und DVD-Rechten an einem urheberrechtlich geschützten Werk ist, ist nicht berechtigt, Verstöße in P2P-Tauschbörsen abzumahnen und zu verfolgen, da er hierfür keine Lizenzen eingeräumt bekommen hat.
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.03.2014 - Az.: 20 C 8948/13
- Leitsatz:
1. Bei Ausfall des Internet-Anschlusses besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz.
2. Die konkrete Höhe des Schadensersatz ergibt sich (anteilig) aus der monatlichen Miete für den Internet-Anschluss. - Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.09.2014 - Az.: 57 C 5593/14
- Leitsatz:
1. Die Benennung eines Urhebers auf einer Webseite mittels der mouseover-Funktion ist nicht ausreichend, da es sich zum einen hierbei um keine mit einer dauerhaften Darstellung vergleichbare Urheberbezeichnung handelt, zum anderen wird die mouseover-Funktion bei bestimmten Endgeräten (z.B. mausloser Tablet-PC) nicht angezeigt.
2. Die Regelsätze der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM) für die rechtswidrige Benutzung von Online-Fotos darf nicht ungeprüft und schematisch übernommen werden, da zweifelhaft ist, ob die dort genannten Sätze tatsächlich am Markt realisiert werden. Bietet der Anspruchsteller keine weiteren Nachweise für einen höheren Betrag an, sind die MFM-Sätze mit einem Abschlag von 20% zu versehen. - Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.08.2018 - Az.: 50 C 248/17
- Leitsatz:
Zum Abschluss von mobilen Abo-Verträgen
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.08.2004 - Az.: 55 C 2473/04
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.01.2005 - Az.: 55 C 11437/04

