Urteile nach Gerichten
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.02.2004 - Az.: 12 O 6/04
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.04.2003 - Az.: 2b O 182/02
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.04.2014 - Az.: 14c O 11/14
- Leitsatz:
1. Fehlende Preisangaben im Online-Handel sind grundsätzlich ein Verstoß gegen die PAngVO. Es reicht nicht aus, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Versandkosten auf Nachfrage zu benennen. Allerdings können die besonderen Umstände des Einzelfalls einen Bagatellverstoß darstellen (in Anlehnung an KG Berlin, Beschl. v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 62/10; KG Berlin, Beschl. 13.02.2007 - Az.: 5 W 37/07). Dies ist im vorliegenden Fall zu bejahen, da es sich um einen Auslandversand handelt und das Angebot des Antragsgegners sich primär an den deutschen, inländischen Verbraucher richtet.
2. Für die Angabe von wesentlichen Warenmerkmalen im Fernabsatz (Art. 246 a § 1 Abs.1 Nr.1 EGBGB) reicht es aus, wenn nur die allernotwendigsten Informationen angegeben sind. Der Verbraucher wird andernfalls mit Informationen überfrachtet. Werden Angaben gemacht, die nicht aus sich heraus verständlich sind ("Stoffklasse 5"), reicht es auch, wenn der Verbraucher weitere Informationen bei Google finden kann. - Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.04.2014 - Az.: 12 O 33/13
- Leitsatz:
In einem Werbeprospekt für ein stationäres Modehaus sind keine Pflichtangaben nach der TextilKennzVO erforderlich. Ist nur der Erwerb des Produkts im stationären Einzelhandels möglich(insbesondere keine Online-, Katalog- oder Telefonbestellung möglich), so handelt sich dabei lediglich um allgemeine Informationen.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.02.2015 - Az.: 12 O 70/14
- Leitsatz:
Die Bewerbung eines Telekommunikations-Tarifs mit dem Zusatz "Zuhause" (hier: "LTE Zuhause S", "LTE Zuhause M" und "LTE Zuhause L") erweckt nicht den Eindruck, es handle sich um eine Flatrate, die der Nutzer als Alternative für einen Festnetzanschluss gebrauchen kann. Ein solcher Tarif kann daher nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens gedrosselt werden.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.10.2010 - Az.: 23 S 267/09
- Leitsatz:
Ein Online-Marketing-Vertrag ist nach den dienstvertraglichen Bestimmungen zu beurteilen.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.06.2013 - Az.: 23 S 168/12
- Leitsatz:
Ein Online-Marketing-Vertrag ist nach den dienstvertraglichen Bestimmungen zu beurteilen.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014 - Az.: 23 S 111/13
- Leitsatz:
Wählt ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aus, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 12 O 211/14
- Leitsatz:
1. Wer sich auf eingeräumte Nutzungsrechte beruft, muss diese vor Gericht beweisen.
2. Bei (Online-) Urheberrechtsverletzungen gilt ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab. Dies gilt insbesondere bei Handeln im geschäftlichen Verkehr. Von einem Unternehmer ist zu verlangen, dass er sich Kenntnis von den für seinen Tätigkeitsbereich einschlägigen rechtlichen Bestimmungen verschafft. In Zweifelsfällen muss er mit zumutbaren Anstrengungen besonders sachkundigen Rechtsrat einholen. - Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 12 O 137/15
- Leitsatz:
Unterlassungsanspruch gegen Namensnennung in einem Presseartikel

