Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 127/08
- Leitsatz:
1. Der Begriff "PLAY BOX" ist für Schulranzen als Marke eintragungsfähig.
2. Für diverse Verpackungsbehälter aus dem Transport- und Sportbereich ist die Bezeichnung nicht eintragbar, da der durchschnittliche Verbraucher darin die Übersetzung "Spielkiste" sieht und dies als rein beschreibenden Begriff auffasst, der freihaltungsbedürftig ist. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.02.2009 - Az.: 30 W (pat) 40/08
- Leitsatz:
Für Dienstleistungen im Gesundheitsbereich kann die Wortfolge "Well aktiv" nur als "gesund und aktiv" oder "gesund durch eigene Aktivität" verstanden werden. Sie hat daher einen engen Bezug zu den beanspruchten Dienstleistungen, so dass die Markenanmeldung mangels Unterscheidungskraft zurückzuweisen ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.11.2008 - Az.: 29 W (pat) 70/03
- Leitsatz:
Das Zeichen "T-", welches aus dem Großbuchstaben "T" und einem Bindestrich besteht, ist als Marke für die Bereiche der Telekommunikationsdienstleistungen nicht eintragungsfähig. Es ist eine rein beschreibende Angabe, die allgemein für "Tele" steht und auch von den Mitbewerbern frei verwendet werden können muss.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 24 W (pat) 52/07
- Leitsatz:
Der Begriff "FLECK-WEG" ist als Marke für die Bereiche Wasch- und Reinigungsmittel nicht eintragungsfähig. Die Angabe ist freihaltungsbedürftig, da sie rein beschreibend ist und schlagwortartig als Synonym für Fleckenentfernung verwendet wird.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.03.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/07
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "iFinder" ist für die Bereiche Computerprogramme, Software und EDV-Verarbeitung als Marke nicht eintragbar, da die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit Produkte und Dienstleistungen, die für eine Sucheinrichtung im Internet bestimmt sind.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.11.2008 - Az.: 24 W (pat) 25/07
- Leitsatz:
Die aus der WDR-Sendung "Hobbythek" bekannte Marke "Oranex" ist nicht wegen Bösgläubigkeit des Anmelders zu löschen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.11.2008 - Az.: 26 W (pat) 27/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Warehotel" ist für die Bereiche Transport- und Speditionsdienstleistungen als Marke nicht eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verbindet damit den Begriff "Warenhotel", so dass auf eine Räumlichkeit hingewiesen wird, in der Waren transportiert oder gelagert werden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 42/08
- Leitsatz:
Der Begriff "charterflug24" ist als Marke für Reisedienstleistungen eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen unmittelbaren Zusammenhang mit rund um die Uhr online erhältlichen Produkten oder Informationen zu Charterflügen oder Buchungsmöglichkeiten.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 69/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Cool" kann nicht als Marke für die Bereiche Events, Sport und TV-Produktionen eingetragen werden, da es sich um einen umgangssprachlichen, alltäglichen Begriff handelt, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.01.2009 - Az.: 24 W (pat) 143/05
- Leitsatz:
Der Begriff "Ingenieurscout" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Telekommunikation und Computersoftware mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um einen rein beschreibenden Begriff, der keinen Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb darstellt.

