Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.03.2011 - Az.: 57 C 14084/10
- Leitsatz:
Auch wenn Gedichte auf einem Online-Portal kostenlos für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden, so stellt die Übernahme für eine durch Werbung finanzierte Internetseite einen Urheberrechtsverstoß dar. Kann die Urheberin anhand von Rechnungen nachweisen, dass sie üblicherweise eine Lizenz in Höhe von 75 Cent pro Zeichen erhält, so steht ihr diese Summe in Form von Schadensersatz zu.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.04.2011 - Az.: 57 C 15740/09
- Leitsatz:
Der rechtswidrige Upload eines einzelnen Musikwerks in einer P2P-Musiktauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von maximal 2.500,- EUR. Dieser Betrag ist angemessen und - in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH - ausreichend.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2010 - Az.: 28 C 1001/10
- Leitsatz:
Bei einem Internet-System-Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Dieser darf ordentlich gekündigt werden. Das Kündigungsrecht darf nicht durch die AGB ausgeschlossen werden.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.07.2010 - Az.: 54 C 984/10
- Leitsatz:
Ein Aktionär, der eine Vielzahl von rechtsmissbräuchlichen Klagen ausgesprochen hat, muss es hinnehmen, dass ein Wirtschaftsmagazin ihn als "Schmeißfliege" und "Berufskläger" bezeichnet. Darin ist keine rechtsverletzende Schmähkritik, sondern eine überspitze Äußerung zu sehen.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.01.2010 - Az.: 57 C 8526/08
- Leitsatz:
Der Betreiber einer Webseite haftet für die ungenehmigte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes, welches für den Kauf von Hundewelpen wirbt. Für eine Haftung reicht es aus, dass der Webseitenbetreiber seine Handynummer in der Anzeige für die Hunde angegeben hat. Er muss das Bild nicht selbst hineinkopiert haben.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 57 C 15741/09
- Leitsatz:
Beruft sich ein Musik-Unternehmen in einem P2P-Filesharing-Fall auf die Inhaberschaft ausschließlicher Nutzungsrechte, so reicht die pauschale Behauptung nicht aus. Vielmehr muss die Rechteübertragung nachvollziehbar dargelegt werden.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 50 C 11814/08
- Leitsatz:
Der Betreiber einer Webseite, der für die Gestaltung und Durchführung einen Dritten beauftragt und einen Internet-System-Vertrag geschlossen hat, muss den vollen Betrag trotz unvollständiger Leistungserbringung an den Anbieter bezahlen, wenn er als Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und eine CD mit wichtigen Daten vorenthalten hat. Die Berufung auf das Leistungsverweigerungsrecht ist daher rechtsmissbräuchlich.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 48 C 1911/09
- Leitsatz:
1. Liegt keine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vor, ist der Versand von Werbe-E-Mails unzulässig.
2. Die Zusendung von Werbung an E-Mail-Adressen, die mittels Confirmed Opt-In-Verfahren erhoben wurden, ist rechtswidrig. Denn der Adressat muss von sich aus erst tätig werden, um sich aus dem Newsletter auszutragen.
3. Das Double-Opt-In-Verfahren hingegen gewährleistet, dass der E-Mail-Empfänger nicht in seinen Rechten verletzt wird. - Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 235 C 11075/08
- Leitsatz:
Beim Aufkauf eines Unfallfahrzeugs über eine Online-Autobörse bleibt bei fehlender Besichtigungsmöglichkeit vor Abgabe des Zuschlags für den Aufkäufer ein Restrisiko, dass der Wagen auch andere Schäden aufweist. Dieses Risiko kann er nicht auf den Verkäufer oder die Versicherung abwälzen.
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 32 C 6293/08
- Leitsatz:
Ein Web-Design-Vertrag ist anfechtbar, wenn über die tatsächlich anfallenden Erstellungskosten arglistig getäuscht wird. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber behauptet wir, dass die Internetseite zu besonders günstigen Konditionen erstellt wird, da sie als Referenzseite dienen soll, sich jedoch später herausstellt, dass die üblicherweise verwendeten Vertragskonditionen zugrunde gelegt werden.

