Urteile nach Gerichten

Landesarbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.07.2006 - Az.: 14 Sa 334/06
Finanzgericht Duesseldorf, Beschluss v. 12.01.2006 - Az.: 4 V 4781/05 A (VTa)
Finanzgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.07.2009 - Az.: 16 K 572/09 E
Leitsatz:

Eine Klage, die über das elektronische Postfach des Finanzgerichts eingereicht wird, ist auch ohne qualifizierte elektronische Signatur wirksam erhoben.

Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.05.2011 - Az.: 11 Ca 7326/10
Leitsatz:

Die heimliche Videoüberwachung eines Mitarbeiters und die damit zusammenhängende Speicherung der erfassten Daten ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht einer Straftat eindeutig belegen kann. Kann er dies nicht, so ist die Verwertung des Filmmaterials als Beweis in einem Kündigungsschutzverfahren unzulässig.

Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.08.2001 - Az.: 4 Ca 3437/01
Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.06.2008 - Az.: 13 Ga 47/08
Leitsatz:

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Arbeitsverhältnis sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer in seiner gesamten beruflichen Tätigkeit hindern.

Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2005 - Az.: 42 C 18106/04
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 06.01.2012 - Az.: 108 Ls 70 Js 12794/07-61/09
Leitsatz:

1. Ein Scheingeschäftsführer haftet nicht für die gewerbsmäßig begangenen Betrugsstraftaten des tatsächlichen Geschäftsführers in einem Internetshop, wenn er keine Kenntnis von diesen Straftaten hatte.


2. Das bloße Zur-Verfügung-Stellen seines Namens gegen Entgelt, begründet noch keinen Vorsatz zur Begehung von Betrugsstraftaten.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.12.2011 - Az.: 57 C 9013/09
Leitsatz:

Beim Erwerb von Nutzungsrechten darf sich der Letzterwerber nicht auf die Aussage des Vorerwerbers verlassen. Er ist verpflichtet, die gesamte Erwerberkette im Hinblick auf die wirksame Rechteübertragung zu überprüfen.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.11.2011 - Az.: 42 C 11568/11
Leitsatz:

Die Ausgestaltung des Angebots "Gewerbeauskunft-Zentrale" verschleiert die Rechtsverbindlichkeit, die mit der Rücksendung des Formulars einhergeht. Dies erfüllt den Tatbestand der Täuschung. Ein entsprechender Vertrag kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.