Urteile nach Gerichten
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.04.2009 - Az.: 12 O 277/08
- Leitsatz:
Wegen der rechtswidrigen Bildbenutzung im Internet hat der Nutzungsberechtigte einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes. Bei fehlender namentlicher Nennung des Fotografen kann ein Verletzerzuschlag in Höhe von 100% geltend gemacht werden.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.12.2008 - Az.: 2a O 358/07
- Leitsatz:
Für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs der Firma "Ed Hardy" über die Herkunft und den Vertrieb von widerrechtlich gekennzeichneten Waren ist es notwendig, dass die konkrete Verletzungshandlung angegeben wird.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.08.2008 - Az.: 4a O 125/08
- Leitsatz:
Reagiert ein Abgemahnter nicht auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte Abmahnung, so gibt er Veranlassung zur Klageerhebung.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 12 O 284/06
- Leitsatz:
1. In welcher Form ein im Ausland erworbener akademischer Grad in Deutschland benutzt werden darf, bemisst sich grundsätzlich nach den jeweiligen Gesetzen des Bundeslandes, in dem sich der Titel-Inhaber schwerpunktmäßig aufhält.
2. Wird auf einer Homepage mit der Führung des Doktor-Titels geworben, müssen die Angaben allen landesrechtlichen Regelungen entsprechen, weil der Internetauftritt im gesamten Bundesgebiet abrufbar ist. Eine Herkunftsbezeichnung und der fachliche Zusatz müssen ersichtlich sein.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 12 O 5/09
- Leitsatz:
Ein Buchhändler, der ein bestelltes Buch mit rechtswidrigem Inhalt ausliefert, haftet nicht als Störer, wenn er sofort nach Kenntnis der Rechtsverletzung Maßnahmen ergreift, die künftige Verletzungen ausschließen. Der Einbau eines ISBN-Filters ist dafür eine geeignete Maßnahme.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.11.2008 - Az.: 14c O 223/08
- Leitsatz:
Ein Lebensmitteldiscounter und ein Espresso-Fachhandel sind nicht auf demselben kartellrechtlich relevanten Anbietermarkt tätig. Das ist nur der Fall, wenn das Produktsortiment aus Sicht des Käufers eine gleichwertige Alternative darstellt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 4b O 210/07
- Leitsatz:
1. Eine Werbung für patentrechtlich geschützte Ware ist unlauter, wenn nicht ein einschränkender Hinweis erfolgt, dass es sich lediglich um die Anmeldung eines Patents handelt.
2. Auch ist eine Aussage in einem Werbeprospekt irreführend, die dem Verbraucher suggeriert, dass das Produkt weltweit Patentschutz genießt, dies aber tatsächlich nur in Europa der Fall ist.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 37 O 119/08
- Leitsatz:
Die Werbung mit der Bezeichnung "Unsere Büros" und "Repräsentanz" in einer bestimmten Stadt ist eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn das Unternehmen unter der angegebenen Anschrift über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, sondern lediglich einen dort angemieteten Büroservice nutzt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 4a O 93/07
- Leitsatz:
1. Liegen Anhaltspunkte für einen drohenden Wettbewerbsverstoß vor, so ist die Durchführung eines Testkaufs zulässig. Dabei dürfen rechtswidrige oder strafbare Mittel nicht angewendet werden.
2. Ein solcher Testkauf wird nicht dadurch unzulässig, dass aus Geheimhaltungszwecken eine Scheinfirma tätig wird, die an der angegebenen Anschrift gar keine Niederlassung hat. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.12.2008 - Az.: 12 O 448/08
- Leitsatz:
1. Ein Anspruch auf Gegendarstellung eines schlussredigierten Interviews steht dem Interviewten nicht zu, es sei denn, es liegt eine vertragliche Vereinbarung vor.
2. Aus dem Presserecht ergibt sich auch kein Gegendarstellungsanspruch hinsichtlich eines gesamten Interviews. Der dortige Anspruch bezieht sich lediglich auf einzelne Tatsachenbehauptungen.

