Urteile nach Gerichten
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 51/10
- Leitsatz:
Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses haftet als Störer für die Urheberrechtsverletzungen Dritter. Dies gilt vor allem dann, wenn der Internet-Zugang nicht ausreichend gesichert ist. Der Anschlussinhaber muss dafür Sorge tragen, dass Rechtsverletzungen so gut wie möglich verhindert werden.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.07.2010 - Az.: 38 O 19/10
- Leitsatz:
Die Werbung eines Online-Händlers, Marktführer im Bereich Brillen und Kontaktlinsen zu sein, ist irreführend, wenn der Umsatz gegenüber den anderen am Markt tätigen Unternehmen sich nur marginal voneinander unterscheidet. Nur in den Fällen, in denen der Umsatz auffallend und deutlich nach oben abweicht, kann von einer marktbeherrschenden Stellung gesprochen werden.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.04.2005 - Az.: 34 O 51/05
- Leitsatz:
1. Es liegt keine markenmäßige Benutzung und damit keine Markenverletzung vor, wenn eine Marke lediglich
als Hinweis auf das Angebot des Markeninhabers verwendet wird.
2. Werden verschiedene Anbieter von Waren und Dienstleistungen der Reihe nach geordnet und thematisiert, liegt eine solche
thematische Aufbereitung im Interesse der im Internet suchenden Personen und stellt daher keine unzulässige Markennennung dar.
3. Es liegt auch kein Fall der unlauteren Rufausbeutung oder ein sonstiger Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften
vor, wenn der Markeninhaber bei den Such-Ergebnissen von Google an 1. Stelle steht, während der Dritte an 23. Stelle auftaucht. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 02.03.2010 - Az.: 12 O 173/09
- Leitsatz:
Ein Internet-Flug-Portal muss dem Kunden vor der endgültigen Buchung den Gesamtpreis des Fluges inklusive der anfallenden Buchungsgebühr anzeigen. Ein Preisvergleich ist dem Kunden sonst nicht möglich.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 38 O 129/09
- Leitsatz:
Die gesetzliche Musterbelehrung zur fernabsatzrechtlichen Wertersatzpflicht ist für den Vertrieb von Produkten im Internet ausreichend. Ein Mitbewerber kann die Nutzung dieser Klausel nicht als wettbewerbswidrig abmahnen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.04.2010 - Az.: 2a O 295/09
- Leitsatz:
Werden mehrere Marken nur aus dem Grund angemeldet, um Abmahnungen auszusprechen und Gebühren zu erzielen, handelt der Anmelder dieser Kennzeichen bösgläubig.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.07.2009 - Az.: 20 S 139/08
- Leitsatz:
Beauftragt ein Unternehmen im Rahmen eines Online-Marketing-Vertrages eine Agentur, die sich um die Bewerbung der Webseite kümmern soll, indem sie Anzeigen bei Google-AdWords bucht, muss das Unternehmen im Zweifel darlegen, warum es mit der Leistung der Agentur nicht einverstanden ist und die Forderung aus dem Vertrag nicht begleicht. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.
- Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.03.2010 - Az.: 38 O 1/10
- Leitsatz:
Wirbt ein Unternehmen damit, dass seine Produkte "Bester seiner Gruppe" und "Award Winner" geworden sind, so ist diese Testsieger-Behauptung irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Aussage gar nicht zutrifft oder es Mitbewerber gab, deren Produkte genauso gut bewertet worden sind.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.04.2010 - Az.: 22 S 377/08
- Leitsatz:
Die Fluglinie LTU darf sein Bonuspunkteprogramm kündigen, ohne dass hierin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden liegt. Dies liegt vor allem daran, dass eine solche Kündigung in den AGB verankert ist und der Kunde ein halbes Jahr lang die Möglichkeit hat, die gesammelten Punkte einzulösen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 12 O 153/09
- Leitsatz:
Verweist ein Sachverständiger im Rahmen einer Unfallüberprüfung in seinem Gutachten darauf, dass die weitere Verwendung der von ihm angefertigten Lichtbilder von der eindeutigen Gesetzeslage in Bezug auf das Urheberrecht untersagt ist, so darf die für den Schaden aufkommende Versicherung das Gutachten nicht ohne weiteres als prüfunfähig erklären. Sie darf als Begründung insbesondere nicht anbringen, dass ihr die Weitergabe und Veröffentlichung untersagt worden ist.

