Urteile nach Gerichten
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 04.04.2001 - Az.: 2a O 437/00
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.07.2011 - Az.: 7 O 311/10
- Leitsatz:
Ein Internet-System-Vertrag ist als Werkvertrag einzustufen und kann von dem Auftraggeber wirksam gekündigt werden, auch wenn dieser die Vertragsurkunde zuvor unterschrieben, aber nicht durchgelesen hat. Ein Erstattungsanspruch des Webhosters besteht nur, wenn er die entstandenen Kosten und den bis zur Kündigung angefallenen Aufwand nachvollziehbar darstellen und der Auftraggeber dem nichts entgegenhalten kann.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.07.2011 - Az.: 2a O 72/11
- Leitsatz:
Nutzt ein Dritter für den Aufdruck von T-Shirts einen Slogan, den auch Mario Barth erfolgreich verwendet - "Nicht quatschen - MACHEN!" - so ist hierin keine unlautere Nachahmung zu sehen. Dem Slogan kommt keine wettbewerbliche Eigenart zu, so dass der Verkäufer der T-Shirts nicht verpflichtet ist, Mario Barth Schadensersatz zu zahlen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 13.05.2011 - Az.: 20 S 199/09
- Leitsatz:
Der Internet-System-Vetrag, welcher rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist, kann nicht ohne weiteres von dem Kunden gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung müsste ausdrücklich ausgesprochen und begründet werden.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.10.2005 - Az.: 34 O 51/05
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.04.2011 - Az.: 38 O 148/10
- Leitsatz:
Wird in einem Firmenregister für die Eintragung ein monatlicher Preis angegeben, obwohl die tatsächliche Laufzeit 2 Jahre beträgt, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Der niedrige Monatspreis täuscht den Kunden über die eigentlich hohe Summe, die ihn insgesamt erwartet.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.01.2011 - Az.: 23 S 359/09
- Leitsatz:
Für die Erstattung der Abmahnkosten ist es notwendig, dass der Abmahner seine Ansprüche weiterverfolgt. Unterlässt er dies und nimmt nach einer erfolglosen Abmahnung grundlos Abstand von seinem Unterlassungsanspruch, stehen ihm im Nachhinein nicht die Aufwendungen für die Abmahnung zu.
- Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 09.02.2011 - Az.: 38 O 11/11
- Leitsatz:
Die Nutzung einer geschützten Marke im Google-Anzeigentext ist rechtswidrig.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.02.2011 - Az.: 12 O 68/10
- Leitsatz:
Für den unerlaubten Upload eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes in einem P2P-Netzwerk kann ein Schadensersatz von 300,- EUR pro Lied anfallen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.07.2010 - Az.: 38 O 19/10
- Leitsatz:
Es ist von einer irreführenden Werbung und damit von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn ein Online-Shop-Betreiber für Kontaktlinsen mit der Angabe 100% Originalware wirbt. Es handelt sich dabei um das Hervorheben einer Selbstverständlichkeit.

