Urteile nach Gerichten

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.06.1998 - Az.: 4 O 160/98
Leitsatz:

Die Verwendung eines Begriffs als Second-Level-Domain kann Namens- oder Kennzeichenrechte begründen, wenn er aus einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung besteht und die angesprochenen Verkehrskreisen den Begriff als Name oder besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers werten.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.09.2011 - Az.: 38 O 58/09
Leitsatz:

Wirbt ein Verkäufer mit durchgestrichenen und mit "statt" gekennzeichneten Preisen, muss die Preisgestaltung für den Kunden deutlich werden. Ist die konkrete Preisgestaltung ohne klaren Hinweis auf die Bezugsgröße nicht deutlich genug, liegt eine rechtswidrige Irreführung vor.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 255/09
Leitsatz:

Die fotografische Wiedergabe einer Künstler-Performance-Aktion darf nur mit dessen Zustimmung geschehen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Künstler und sodann der Rechtsnachfolger schriftlich nachweisen können, dass die Bearbeitung der Performance-Show in Form von Lichtbildern der ausdrücklichen Zustimmung des Rechteinhabers bedarf.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.01.2002 - Az.: 2a O 172/01
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.08.2011 - Az.: 2a O 69/11
Leitsatz:

Auf der Webseite "Antispam.de" darf kritisch und unter namentlicher Nennung über die "Neue Branchenbuch AG" berichtet werden. Dabei darf auch der kennzeichenrechtlich geschützte Firmenname als Title-Tag verwendet werden, da keine kennzeichenmäßige Benutzung, sondern eine bloße Namensnennung vorliegt, die im Rahmen einer sachlichen Diskussion erfolgt.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 11.02.2011 - Az.: 2a O 371/10
Leitsatz:

Der Abgemahnte bietet Anlass zur Klageerhebung wegen der Freigabe einer Domain auch dann, wenn der vorangegangenen Abmahnung keine strafbewehrte Unterlassung beigefügt war. Denn bei der Aufforderung zur Freigabe einer Domain geht es vorrangig um eine Leistung und nicht um ein Unterlassen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 06.07.2011 - Az.: 12 O 256/10
Leitsatz:

Für den urheberrechtswidrigen Upload von 10 Musiktiteln in einer P2P-Musiktauschbörse ist ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.000,- EUR gerechtfertigt. Der Schadensersatz berechnet sich anhand der Vorgaben des GEMA-Tarifs, der für 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,- EUR vorsieht.

Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 25.02.2011 - Az.: 12 O 73/11
Leitsatz:

Der urheberrechtswidrige Upload eines aktuellen Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse löst einen Streitwert von 50.000,- EUR aus.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.11.2001 - Az.: 38 O 81/01