Urteile nach Gerichten
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 17.01.2007 - Az.: 14c O 91/06
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.12.2011 - Az.: 12 O 501/10
- Leitsatz:
Von Vodafone verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen, wonach der Vertragspartner einen DSL-Anschluss auch mit geringerer Bandbreite als gewünscht akzeptieren muss, verstoßen gegen geltendes Recht.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.06.2011 - Az.: 2a O 393/10
- Leitsatz:
Ein Unternehmer, der einen markenrechtlich geschützten Artikel über das Internet vertreibt, obwohl er nicht zu den autorisierten Dispositionären der Markeninhaberin gehört, handelt wettbewerbswidrig.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.08.2003 - Az.: 34 O 52/03
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 26.03.2003 - Az.: 2a O 186/02
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.11.2011 - Az.: 4 O 137/97
- Leitsatz:
Ein Unternehmer, der für einen seiner Kunden eine Lagerhalle anmietet und diesem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, um Waren einzulagern, kann als Mitstörer in Haftung genommen werden, wenn es sich bei diesen Waren um markenrechtsverletzende Produkte handelt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2011 - Az.: 12 O 329/11
- Leitsatz:
Ein durch Reklame finanziertes Internet-Portal, auf dem auch werbende Pressemitteilungen zum Abruf bereit gehalten werden, muss bereits die Anleser so gestalten, dass für den User unmissverständlich klar wird, dass es sich um eine "Anzeige" bzw. "Werbung" handelt. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der strikten Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Text vor.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.04.2011 - Az.: 2a O 30/11
- Leitsatz:
Auch eine geschäftliche Bezeichnung ist Teil des Namens einer Person. Daher besteht auch ein Anspruch darauf, dass auch die geschäftliche Bezeichnung nebst Vor- und Nachname unentgeltlich in einem Online-Telefonverzeichnis angegeben wird.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.09.2011 - Az.: 38 O 7/11
- Leitsatz:
Verpflichtet sich ein Unternehmen, in einer Unterlassungserklärung, keine geschützten Kennzeichen zu verwenden, liegt ein Verstoß gegen diese Unterlassungsverpflichtung vor, wenn bei Google Maps das Kennzeichen auffindbar ist. Denn dieses Unternehmen ist für Rechtsverstöße bei Google Maps verantwortlich. Dies gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen zuvor die Angaben bei Google veranlasst hat.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 24.08.2011 - Az.: 12 O 329/11
- Leitsatz:
Ein werbefinanziertes Online-Portal, welches auch werbende Pressemitteilungen veröffentlicht, muss bei der Veröffentlichung bereits im Anleser deutlich machen, dass es sich um eine "Anzeige" bzw. "Werbung" handelt. Derartige Veröffentlichungen müssen den werbenden Charakter aufgrund des Grundsatzes der strikten Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Text enthalten.

