Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.07.2007 - Az.: I-20 U 10/07
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.12.2011 - Az.: I-20 U 171/10
Leitsatz:

Eine Fotoserie, die eine "Beuys-Aktionskunst" wiedergibt, ist nicht als freie Bearbeitung, sondern als Umgestaltung anzusehen. Für eine solche Umgestaltung ist die Zustimmung von Beuys bzw. seiner Erbin erforderlich.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.03.2007 - Az.: I-18 U 115/06
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.03.2010 - Az.: I-20 U 177/08
Leitsatz:

Die Bezeichnung als "griechischer Wirtschaftsprüfer" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn weder eine Bestellung zum Wirtschaftsführer vorliegt noch der Betreffende die Bezeichnung Wirtschaftsprüfer in Griechenland führen darf.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.06.2010 - Az.: I-20 U 48/09
Leitsatz:

Der Markenrechtsschutz der Domain "www.zappa.com" bleibt nicht allein deshalb bestehen, weil unter dem Markennamen eine Internetseite betrieben wird. Erforderlich ist vielmehr eine ernsthafte Benutzung der Marke, um den Rechtserhalt zu gewährleisten.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 19.10.2011 - Az.: I-5 U 34/11
Leitsatz:

1. Nach Kündigung eines Internet-System-Vertrags hat der Dienstleister dem Auftraggeber eine schlüssige Abrechnung über die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen für einen Vergütungsanspruch vorzulegen.
2. Ein Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen muss die Auflistung ersparter Aufwendungen durch den Dienstleister beinhalten.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.06.2010 - Az.: I-20 U 199/09
Leitsatz:

Aus einer lediglich zu Spekulationszwecken angemeldeten Marke können keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Anmeldung solcher Spekulationsmarken ist rechtsmissbräuchlich.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 21.03.2011 - Az.: I-20 W 146/10
Leitsatz:

Die Reichweite eines Unterlassungstitels ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei von der Urteilsformel auszugehen ist. Sofern der Titel das Charakteristische, den sogenannten "Kern" der Verletzungsform, zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige Handlungsformen erfasst. Eine weitergehende Titelauslegung ist dagegen schon aufgrund des strafähnlichen Charakters der Ordnungsmittel unstatthaft.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: I 20 U 73/06
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.09.2006 - Az.: I 2 U 38/06