Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 11.02.2020 - Az.: 14 U 1885/19
- Leitsatz:
Aufpreise bei Flugreisen müssen angegeben werden
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 07.04.2020 - Az.: 4 U 2805/19
- Leitsatz:
Voraussetzungen zur Sperrung eines Twitter-Feeds
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 22.07.2020 - Az.: 4 U 652/20
- Leitsatz:
1. Die Haftung des Hostproviders als mittelbarer Störer setzt eine konkrete Beanstandung seitens des Betroffenen voraus; hierfür genügt der Hinweis auf eine behauptete "Diffamierung" nicht.
2. Die nach der Löschung eines Bewertungstextes allein verbleibende Bewertung in Form von "Sternen" ist als Meinungsäußerung des Nutzers bis zur Grenze der Schmähkritik geschützt; hierauf kann sich auch der Hostprovider gegenüber Dritten berufen. Unterhalb dieser Grenze kommt eine Löschung dieser Bewertung nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Bewertung kein geschäftlicher Kontakt zugrunde liegt.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 20.08.2020 - Az.: 4 U 784/20
- Leitsatz:
1. Die Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes kann wirksam durch Anklicken einer Schaltfläche in einem "pop-up"-Fenster erfolgen (Festhaltung Senat, Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 1471/19, juris).
2. Auskunftsansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes, ob und durch welches beauftragte Drittunternehmen die Löschung eines Beitrages vorgenommen wurde, kommen mangels einer schuldrechtlichen Sonderbindung nicht in Betracht.
3. Die Löschung von Posts ist grundsätzlich einer Verarbeitung von Daten im Sinne der DSGVO; sie stellt jedoch für sich genommen noch keinen ersatzfähigen Schaden dar (Festhaltung Senat, Beschlusse vom 11. Dezember 2019 - 4 U 1680/19, juris).
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 07.06.2021 - Az.: 4 W 235/21
- Leitsatz:
Keine vorbeugender Unterlassungsanspruch
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 15.12.2004 - Az.: 8 U 1855/04
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 18.07.2000 - Az.: 14 U 1153/00
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05
- Landgericht Dresden, Urteil v. 20.08.2010 - Az.: 4 S 26/10
- Leitsatz:
Ein Internet-System-Vertrag ist als Werkvertrag einzustufen. Die darin enthaltene AGB-Klausel zu einer Vorleistungspflicht gegenüber Gewerbetreibenden ist wirksam. Der Unternehmer soll aufgrund der anfänglich hohen Investitionskosten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten müssen.

