Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.01.2016 - Az.: 14 U 1425/15
Leitsatz:

Irreführende Werbung mit herabgesetzten Preisen,  wenn auf die zusätzlichen Entgelte nicht deutlich genug hingewiesen wird.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 10.03.2009 - Az.: 14 U 1192/08
Leitsatz:

Ein Reiseveranstalter haftet nicht als Mitstörer für beauftragte Werbung per E-Mail, wenn er Subunternehmen mit der Versendung beauftragt und ab Kenntnis einer Rechtsverletzung die weitere Vertragsdurchführung abbricht.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05
Leitsatz:

1. Eine bloß aus generischen Begriffen oder Zahlen zusammengesetzte Wortmarke muss, um als solche erkannt zu werden und somit geschützt zu sein, auf andere Weise als durch reine Nutzung der Wortmarke (hier: Google AdWords) bekannt gemacht werden.
2. Die Wort/Bildmarke "Plakat 24" ist nur in dem Umfang ihrer eingetragenen Darstellung geschützt. Eine optische Darstellung kann nicht in eine Suchliste (hier: Google AdWords) eingetragen werden, diese reagiert nur auf eine eingegebene Zahlenfolge. Es scheidet somit eine Markenverletzung aus.

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 02.03.2016 - Az.: 14 W 106/16
Leitsatz:

Das Fehlen einer Abmahnung ist im Falle eines Widerspruchs nach Art. 23 Abs.3 Produktpiraterieverordnung gegen eine Vernichtung von Waren, die von der Zollbehörde wegen Verdachts einer Schutzrechtsverletzung angehalten werden, rechtlich bedeutungslos.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 09.08.2016 - Az.: 14 U 1819/15
Leitsatz:

Verschweigen bestimmter wichtiger Tatsachen kann wettbewerbswidrig sein

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 17.01.2017 - Az.: 14 U 1462/16
Leitsatz:

Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 07.02.2017 - Az.: 4 U 1419/16
Leitsatz:

Grundsätzlich führt ein bloßes Teilen bei Facebook noch nicht zu einem Zueigenmachen fremder Inhalte. Ein Zueigenmachen liegt jedoch dann nur, wenn er die geteilten Inhalte positiv kommentiert werden oder in sonstiger Weise zum Ausdruck gebracht wird, dass der Teilende sich mit ihnen identifiziert.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 20.06.2017 - Az.: 14 U 50/17
Leitsatz:

Umfang des Auskunftsanspruchs bei unerlaubter E-Mail-Werbung

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 11.08.2017 - Az.: 14 U 732/17
Leitsatz:

Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 05.09.2017 - Az.: 4 U 682/17
Leitsatz:

Nehmen Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk die Züge einer Privatfehde an, so spricht vieles für eine unzulässige Schmähkritik.