Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 17.08.2010 - Az.: 14 U 551/10
- Leitsatz:
1. In einem Online-Angebot für Flugreisen muss dem Kunden vor endgültiger Buchung der Endpreis aufgezeigt werden.
2. Es ist rechtswidrig, wenn dem Kunden ohne sein bewusstes Zutun ein Reiseschutz im Wege des "Opt-In" als Zusatzkosten dem Endpreis zugewiesen wird. - Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 14 U 46/10
- Leitsatz:
Eine bloß in Deutschland ansässige und tätige Firma darf die Geschäftsbezeichnung "International" nicht in ihrem Firmennamen führen. Darin ist eine wettbewerbswidrige Irreführung zusehen, weil die Kunden sich über die tatsächlichen geschäftlichen Verhältnisse unzutreffende Vorstellungen machen.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 19.08.2014 - Az.: 14 U 603/14
- Leitsatz:
1. Die Vorauszahlungspflicht auf einer Online-Partnervermittlungsbörse (hier: partnersuche.de) ist grundsätzlich rechtmäßig, da ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse des Unternehmens an dieser Regelung besteht.
2. Jedoch ist nachfolgende Bestimmung zur Vorauszahlungspflicht wettbewerbswidrig:
"Die Mtgliedsgebühr ist für die jeweilige Laufzeit im Voraus zu zahlen.(...)
Die Laufzeit der Premiummitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Dauer der bei Anmeldung gewählten Laufzeit (...)
Die Kündigung lässt den Anspruch Unisters auf Zahlung für die bereits gebuchte Laufzelt unberührt. Sollte Unister den Grund der Kündigung zu vertreten haben, werden bereits gewährte Zahlungen dem Nutzer anteilig zurückerstattet, soweit noch Anspruch auf Nutzung der eingestellten kostenpflichtigen Dienste bestand."
Denn es sei unverhältnismäßig, wenn der Kunde nicht sein im voraus entrichtetes Entgelt im Falle der Kündigug anteilig zurückerhalte. - Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 27.10.2009 - Az.: 14 U 818/09
- Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-TV-Programmführers handelt urheberrechtswidrig, wenn er Wort- und Bildmaterial der Fernsehsender unentgeltlich und ohne eine Einholung der Lizenzen veröffentlicht. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er die Übertragung der Rechtekette im Vorfeld zwischen den Urhebern und den Sendern anzweifelt.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 25.03.2014 - Az.: 14 U 1364/13
- Leitsatz:
1. Der Betreiber der Domain Fluege.de (Unister GmbH) hat keinen Anspruch auf die Domain Flüge.de.
2. Ein markenrechtlicher Anspruch scheidet aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft der Domain "fluege.de" aus.
3. Ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch besteht ebenfalls nicht, da aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft kein Nachahmungsschutz besteht. Zudem liegt keine gezielte Behinderung vor. - Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 24.11.2009 - Az.: 14 U 1393/09
- Leitsatz:
1. Die Angaben zum Energieverbrauch eines elektrischen Haushaltsgeräts müssen auf der konkreten Angebotsseite dargestellt werden.
2. Die Hinterlegung dieser Angaben auf Unterseiten und ohne konkreten Bezug zu dem jeweiligen, beworbenen Gerät genügt nicht.
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 01.04.2015 - Az.: 4 U 1296/14
- Leitsatz:
Zu den Prüfpflichten des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 05.05.2015 - Az.: 4 U 1676/14
- Leitsatz:
Die Äußerung eines Politikers im Wahlkampf via Twitter "Ab sofort empfehle ich, nicht mehr zum Friseur …in #... zugehen. Inhaber ist ein #AFD ler. Man weiß nie, wo die Schere ansetzt." über einen AfD-Politiker ist kein unzulässiger Boykottaufruf, sondern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 08.06.2015 - Az.: 14 W 312/15
- Leitsatz:
1. Ein Sharehoster (hier: Uploaded.net) haftet ab Kenntnis für die Rechtsverletzungen seiner User.
2. Eine Haftung tritt nur dann nicht, wenn der Sharehoster alles Mögliche und Zumutbare unternimmt, um die Verstöße zu unterbinden. Dazu gehört es u.a., User, die in der Vergangenheit Urheberrechtsverletzungen begangen haben, zu sperren und deren Account zu deaktivieren. - Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 20.01.2015 - Az.: 14 U 1127/14
- Leitsatz:
Durch Verwendung einer Client-Software für ein Online-Computerspiel (hier: World of Warcraft) erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten (hier: für die Nutzung von Bots)

