Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 02.11.2011 - Az.: 5 W 1069/11
- Leitsatz:
Kapitalgesellschaften handeln durch ihren gesetzlichen Vertreter. Wird dieser zu einer gerichtlichen Verhandlung geladen und bleibt unentschuldigt fern, so ist das Ordnungsgeld der GmbH aufzuerlegen. Adressat des Ordnungsgeldes ist die Partei selbst, nicht der Vertreter.
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 05.08.2011 - Az.: 4 W 624/11
- Leitsatz:
Es besteht kein Unterlassungsanspruch bei herabsetzenden Äußerungen über Dritte, welche gegenüber einem Notar abgegeben werden. Der Notar ist insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Erlöschen des Amtes bestehen.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.07.2011 - Az.: 4 U 188/11
- Leitsatz:
Eine Presseberichterstattung über den Suizid des Sohnes einer ehemaligen Ministerin ist rechtswidrig und verletzt diese in ihrem Recht, mit der Trauer allein gelassen zu werden und den Tod zu verkraften. Der Zeitungsartikel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar und kann einen Geldentschädigungsanspruch in Höhe von 8.000,- EUR auslösen.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 30.08.2011 - Az.: 14 U 651/11
- Leitsatz:
Die Werbeaussagen einer Apotheke mit den Worten "Die preiswerte Apotheke" oder "Discountapotheke" sind irreführend und damit rechtswidrig. Dem Kunden wird suggeriert, dass die Preise insgesamt sehr niedrig sind, obwohl ein erheblicher Anteil des Sortiments preisgebundene, verschreibungspflichtige Medikamente sind.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.07.2011 - Az.: 14 U 801/07
- Leitsatz:
Das Angebot des Online-Videorekorder-Dienstes "Save.TV" verletzt nicht das Vervielfältigungsrecht der Sendeanstalten, im vorliegendem Fall von RTL. Die Nutzung des Dienstes liegt vorwiegend in der Erstellung von Privatkopien, was grundsätzlich rechtmäßig ist. Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Weitersendungsrechte steht noch aus.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 18.07.2000 - Az.: 14 U 1153/00
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 22.12.2010 - Az.: 23 U 1260/10
- Leitsatz:
1. Im Presserecht ist bei dem Vorwurf, einen wahrheitswidrigen Zeitungsartikel abgedruckt zu haben, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht zwingend. Die Vermutung der Wiederholungsgefahr kann auch dadurch widerlegt werden, dass eine freiwillige und uneingeschränkte Berichtigung erfolgt.
2. Die Presse kann sich im Rahmen ihrer Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren darauf verlassen, dass der Aushang im Gericht zu einem bestimmten Tatvorwurf richtig ist. Weitere eigene Ermittlungen seitens der Presse sind dann nicht zwingend erforderlich. - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 15.11.2010 - Az.: 13 W 890/10
- Leitsatz:
Aus dem Zusammenhang einer Second-Level-Domain mit einer Top-Level-Domain kann sich eine hinreichende Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung ergeben.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 15.12.2004 - Az.: 8 U 1855/04
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06

