Urteile nach Gerichten
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 23.11.2016 - Az.: 10 O 11/16
- Leitsatz:
Werbung in einem öffentlichen Feuerstättenbescheid durch Schornsteinfeger rechtswidrig (hier: "Bei Fragen zum Feuerstättenbescheid oder zu den durchzuführenden Arbeiten stehe ich Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.")
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 21.12.2016 - Az.: 3 O 110/16
- Leitsatz:
"Ausreißer" bei Postwurf-Sendungen sind keine unzumutbare Belästigung
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 08.11.2019 - Az.: 3 O 262/17
- Leitsatz:
Internet-Auftritt der Stadt Dortmund zu presseähnlich
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 27.04.2020 - Az.: 10 O 16/19
- Leitsatz:
Verstöße gegen ElektroG sind Wettbewerbsverstöße
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 14.05.2003 - Az.: 10 O 89/03
- Amtsgericht Dortmund, Urteil v. 13.10.2010 - Az.: 417 C 3787/10
- Leitsatz:
Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu auch dann, wenn er einen Mobilfunkvertrag mit gleichzeitigen Erwerb eines Handys geschlossen hat. Die Kopplung zwischen dem Mobilfunkvertrag und dem vergünstigtem Handy stellt eine entgeltliche Finanzierung über Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe dar.
- Amtsgericht Dortmund, Urteil v. 28.04.2015 - Az.: 425 C 1013/15
- Leitsatz:
Auch wenn ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aussucht, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht gleichwohl nicht ausgeschlossen.
- Oberlandesgricht Dresden, Urteil v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 08.09.2011 - Az.: 4 U 459/11
- Leitsatz:
1. "Sklavenhalter" und "Ausbeuter" sind dann keine Schmähkritik, wenn sie als wertende Schlussfolgerungen von Tatsachen erfolgen und keine vorsätzliche Herabsetzung sind.
2. Äußerungen, die stark übertrieben oder verletzend sind, können zulässig sein, sofern sie einen sachlichen Anknüpfungspunkt haben.

