Urteile nach Gerichten

Landgericht Dortmund, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: 18 O 90/09
Leitsatz:

Das Aufstellen von mehr als drei Geldspielgeräten in einem Geschäftslokal ist unzulässig. Dies stellte einen Verstoß gegen die Verordnung über Geldspielgeräte dar.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 13 O 85/10
Leitsatz:

Besteht die Möglichkeit einer früheren Kenntniserlangung, so entfällt im Eilverfahren die Dringlichkeit und der Antrag auf einstweilige Verfügung ist unzulässig. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller in ähnlich gelagerten Parallelverfahren Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangen konnte.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 11.02.2010 - Az.: 13 O 46/08
Leitsatz:

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Ticketverkauf nur durch den Bundesligaverein selbst organisiert und durchgeführt wird. Er darf seinen Abnehmern die gewerbliche Veräußerung der Ware verbieten, wenn er dies in seinen AGB festgelegt hat. Die ausschließlich eigene Vermarktung verstößt auch nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 23.06.2009 - Az.: 19 O 8/09
Leitsatz:

Eine Krankenversicherung handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn sie in einem Werbeflyer die Aussage "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team betreut" verwendet. Die Formulierung ist ausreichend deutlich, so dass der Versicherte nicht davon ausgeht, dass er die Möglichkeit bekommt, von einem Sachbearbeiter persönlich informiert zu werden.

Landgericht Dortmund, Beschluss v. 20.04.2015 - Az.: 34 Qs 79/14
Leitsatz:

Es liegt dann keine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor, wenn die abgelichtete Person (hier: FDP-Spitzenkandidatin Bezirk Hamm) Person der Zeitgeschichte ist.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 06.08.2009 - Az.: 19 O 39/08
Leitsatz:

Wird eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, die in keinem Verhältnis zu den eigenen Jahresumsätzen stehen und mit denen vergleichsweise geringe Rechtsverstöße geahndet werden, ist das Verhalten rechtsmissbräuchlich, da im Vordergrund lediglich ein Gewinn- und Gebührenerzielungsinteresse steht.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 O 134/08
Leitsatz:

Bietet ein Telekommunikationsanbieter einen Sonderpreis bereits seit über fünf Monaten an und bewirbt ihn nunmehr als "Jetzt zugreifen: Über 10% günstiger!" bzw. "nochmal über 10% günstiger", liegt hierin eine irreführende Werbung mit einem früheren Vergleichspreis.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 14.05.2003 - Az.: 10 O 89/03
Landgericht Dortmund, Urteil v. 23.02.2016 - Az.: 25 O 139/15
Leitsatz:

Voraussetzungen für Online-Verkauf nur an Gewerbetreibende

Landgericht Dortmund, Urteil v. 16.03.2016 - Az.: 10 O 81/15
Leitsatz:

Angabe der Firmenidentität bei Prospektwerbung