Urteile nach Gerichten

Amtsgericht Detmold, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 3 Gs 99/10
Leitsatz:

Die Australische Version des PC-Spiels "Wolfenstein" ist aufgrund der Verbreitung und Verwendung Gewalt verherrlichenden Inhalts in Deutschland verboten worden. Zum Einen werden zahlreiche verbotene, nationalsozialistische Symbole verwendet, zum Anderen werden eine Vielzahl von massiven Gewalttätigkeiten gezeigt.

Amtsgericht Dieburg, Urteil v. 15.04.2015 - Az.: 20 C 945/14
Leitsatz:

Die nachträgliche Äbänderung eines eBay-Angebots ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Eine Abänderung ist jedoch insbesondere dann nicht mehr möglich, wenn bereits Gebote abgegeben wurden.

Amtsgericht Dieburg, Urteil v. 04.11.2015 - Az.: 20 C 218/15 (21)
Leitsatz:

1. Die Nichtannahme einer Ware ist keine ausreichende Widerrufserklärung. Der Widerruf muss vielmehr ausdrücklich erfolgen und kann nicht konkludent, z.B. durch Verweigerung der Warenannahme, geschehen.
2. Der Verbraucher hat eine Ware bereits dann erhalten, wenn er in der Lage ist, die Ware zu untersuchen. Hierfür reicht der physische Besitz aus.

Amtsgericht Dillenburg, Urteil v. 13.09.2002 - Az.: 5 C 286/02
Amtsgericht Dillenburg, Urteil v. 13.09.2002 - Az.: 5 C 286/02
Amtsgericht Donaueschingen, Urteil v. 10.06.2010 - Az.: 11 C 81/10
Leitsatz:

Einem Handwerksbetrieb ist es erlaubt, Fotografien aus den Wohnungen seiner Kunden zu Werbezwecken auf die Homepage zu stellen. Er verstößt damit nicht gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kunden, wenn nicht erkennbar ist, um welche Person und Wohnung es sich handelt. Den Bildern fehlt es aufgrund mangelnder künstlerischer Qualität des Motivs auch am urheberrechtlichen Schutz.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 31.08.2011 - Az.: 8 O 470/10
Leitsatz:

Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen verschuldensunabhängigen Haftungsausschluss für verschiedene Leistungsstörungen vorsieht, handelt AGB-rechtswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Leistungen im Prospekt explizit angepriesen wurden und deren Fehlen einen Reisemangel darstellten.

Landgericht Dortmund, Beschluss v. 07.04.2011 - Az.: 20 O 19/11
Leitsatz:

1. Es ist nicht mehr unverzüglich, wenn dem Verbraucher in Bezug auf die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung, über die Frist von 14 Tagen zum Widerruf zu informieren, die Textform hierüber jedoch erst 49 Stunden nach Abschluss des Kaufvertrages zugeht. In derartigen Fällen gilt nicht mehr die 14 Tagesfrist, sondern die Frist von einem Monat.
2. Dem Verbraucher müssen im Zusammenhang mit einer eBay-Transaktion die AGB-Klauseln in Textform mitgeteilt werden.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 25 O 230/11
Leitsatz:

Ändert ein Online-Anbieter seine Strompreise muss er diese Veränderung in seinen AGB auf der Homepage veröffentlichen. Andernfalls ist von einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden auszugehen.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 14.12.2006 - Az.: 16 O 92/05
Leitsatz:

Zum Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreter gemäß § 89 b HGB.