Urteile nach Gerichten
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 25.11.2009 - Az.: 21 S 32/09
- Leitsatz:
Verhindern Eltern nicht, dass ihre Kinder über den Telefonanschluss 0900-Mehrwertdienstenummern anrufen, so haften sie für das Verhalten ihrer Kinder und müssen die entstandenen Kosten begleichen.
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 24.11.2008 - Az.: 22 O 100/08
- Leitsatz:
Die Werbung mit einem Online-Gütesiegel ist irreführend, wenn die "Einhaltung hoher Qualitätsstandards" angepriesen wird, das Siegel aber bereits nach Abgabe einer Selbstverpflichtung und Zahlung einer Lizenzgebühr verwendet werden darf. Beim Verbraucher wird die falsche Vorstellung erweckt, dass das Produkt von einer neutralen, hierzu befugten Stelle gegenüber denen der Wettbewerber hervorgehoben worden ist.
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 25.05.2018 - Az.: 14 O 43/17
- Leitsatz:
Irreführende Werbung mit nicht vorhandener Niederlassung
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16 O 501/00
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 25.01.2006 - Az.: 25 S 118/2005
- Landgericht Dessau-Rosslau, Urteil v. 15.04.2016 - Az.: 4 O 590/12
- Leitsatz:
Vertragsschluss bei eBay bei Nutzung eines fremden eBay-Kontos
- Landgericht Dessau-Rosslau, Urteil v. 11.01.2017 - Az.: 3 O 36/16
- Leitsatz:
Wann von einer Unternehmer-Tätigkeit bei eBay-Verkäufen auszugehen ist
- Landgericht Dessau-Rosslau, Urteil v. 28.03.2018 - Az.: 3 O 29/18
- Leitsatz:
Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung voraus
- Landgericht Dessau_Rosslau, Beschluss v. 24.05.2011 - Az.: 6 Qs 393 Js 23360/10
- Leitsatz:
Ein Verteidiger, der im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren für seine Mandanten Akteneinsicht beantragt, hat ein Recht darauf, dass ihm diese Einsichtnahme und das Vervielfältigen gewährt wird. Dies gilt auch für die in der Akte befindliche Bedienungsanleitung für ein Messgerät. Eine Verletzung des Urheberrechts ist darin nicht zu sehen.
- Landgericht Detmold, Beschluss v. 12.09.2016 - Az.: 10 S 30/16
- Leitsatz:
Vertragsstrafe von 350,- EUR angemessen, um Wiederholungsgefahr bei unerlaubter Werbe-E-Mail auszuschließen

