Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Cottbus, Urteil v. 25.05.2004 - Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)
- Amtsgericht Dachau, Urteil v. 10.07.2001 - Az.: 3 C 167/01
- Amtsgericht Dachau, Urteil v. 10.07.2001 - Az.: 3 C 167/01
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 25.01.2006 - Az.: 25 S 118/2005
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 11.07.2011 - Az.: 22 O 227/11
- Leitsatz:
Ein Elektrofachmarkt ist verpflichtet, die Bedingungen einer Werbe-Rabatt-Aktion deutlich darzustellen. Der Kunde muss bereits beim Lesen der Reklame - und nicht erst bei Betreten des Geschäfts - über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme informiert werden.
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 19.07.2011 - Az.: 16 O 287/10
- Leitsatz:
Wird eine Gegenabmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ausgesprochen, ist diese nicht rechtsmissbräuchlich, wenn tatsächlich Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht moniert und im Wege der Klage weiter verfolgt werden.
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16O 501/00
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 06.04.2011 - Az.: 25 S 162/10
- Leitsatz:
Die Gültigkeit von Sonderpreisen darf nicht von einer Sofortzahlung abhängig gemacht werden. Die Verwendung folgender Klausel eines Kücheneinrichtungsunternehmens ist daher rechtswidrig: "Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig."
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.04.2001 - Az.: 16 O 501/00
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 17.12.2010 - Az.: 18 O 228/10
- Leitsatz:
Die Bewerbung eines Wagens auf einer Online-KFZ-Plattform mit den Worten
"Fahrzeugausstattung: Navigationssystem;
Fahrzeugbeschreibung: Navigationssystem mit Kartendarstellung"
ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn in der Werbung verschwiegen wird, dass das Navigationsgerät nicht werksseitig eingebaut ist.

