Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 24.10.2011 - Az.: 9 C 0430/11
- Leitsatz:
Die Abtretung von Forderungen aus einem Telekommunikationsvertrag ist unzulässig, wenn die vollständige Übermittlung von Verbindungsdaten damit einhergeht. Denn dadurch besteht die Gefahr, dass möglicherweise sensible Kundendaten an eine unbegrenzte Zahl Dritter gelangen.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 24.10.2011 - Az.: 237 C 168/11
- Leitsatz:
Eine Zeitung handelt nicht rechtswidrig, wenn sie über Gegebenheiten in der Form berichtet, dass zwar eine Abweichung vom tatsächlichen Sachverhalt vorliegt, diese aber wertneutral und geringfügig ist.
- Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss v. 28.02.2011 - Az.: 207 C 61/11
- Leitsatz:
Das Blockieren des Faxgerätes und das Sichten der Faxwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Die Zusendung von Fax-Spam löst im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Streitwert von 7.500,- EUR aus.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 13.11.2009 - Az.: 238 C 171/09
- Leitsatz:
Eine Abmahnung wegen geringfügiger Wettbewerbsverstöße kann aufgrund vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zu einer Schadensersatzpflicht führen.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 16.11.2010 - Az.: 226 C 130/10
- Leitsatz:
Der fliegende Gerichtsstand ist bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet nicht anwendbar. Die bloße Abrufbarkeit des rechtsverletzenden Artikels reicht demnach nicht aus, dass an einem beliebigen Ort in Deutschland der Anspruch geltend gemacht wird. Vielmehr ist es notwendig, dass ein Ortsbezug hinsichtlich der unerlaubten Handlung selbst bestehen muss.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 239 C 281/09
- Leitsatz:
Ein bekannter Medienanwalt muss es hinnehmen, dass im Internet über seine berufliche Tätigkeit und über die von ihm geführten Gerichtsverfahren berichtet wird. Dabei muss er die an ihm öffentlich geübte Kritik akzeptieren, solange es sich um eine Meinungsäußerung handelt.
- Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss v. 05.01.2010 - Az.: 234 C 1010/09
- Leitsatz:
Duldet ein Fotograf über Jahre, dass er als Urheber einer zum Download angebotenen Fotografie von Sahra Wagenknecht nicht genannt wird, ist darin die stillschweigende Einwilligung zu sehen, dass auch Dritte dieses Bild ohne Urhebernennung verbreiten und veröffentlichen dürfen.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 07.08.2015 - Az.: 216 C 13/15
- Leitsatz:
1. Hat ein Verlag alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen, damit seine kostenlose Zeitschrift nur an die Empfänger verteilt wird, die eine Zustellung wünschen, haftet er grundsätzlich nicht für Zustellungen von einzelnen "Ausreißern".
2. Der Einwurf von drei ungewollten Gratis-Zeitungen in den Briefkasten über einem Zeitraum von fast zwei Jahren unterliegen dem Lebensrisiko des Einzelnen und sind daher hinzunehmen. - Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 05.02.2009 - Az.: 239 C 282/08
- Leitsatz:
1. Werden urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte eines Online-Stadtplandienstes verwendet, ohne dass dafür eine Lizenz gezahlt wird, muss wegen der widerrechtlichen Nutzung Schadensersatz gezahlt werden.
2. Behauptet der Verwender, dass die Kartenausschnitte unbegrenzt und ohne erkennbaren Urheber im Internet zur freien Verfügung stehen, muss er substantiiert darlegen, von welcher Internetseite er die Stadtplanausschnitte entnommen hat. - Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 235 C 179/08
- Leitsatz:
Wird in einem lediglich der Unterhaltung dienenden Zeitungsbericht erstmalig das Wohnhaus eines Prominenten derart abgebildet, dass dieses leicht gefunden werden kann und damit die Rückzugsmöglichkeit des Prominenten beeinträchtigt, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.

