Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 54/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Süddeutschland" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.08.2009 - Az.: 26 W (pat) 20/08
- Leitsatz:
Der Begriff "Barcelona" ist als Marke für die Bereiche Möbel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar. Geografische Herkunftsangaben sind grundsätzlich rein beschreibend und werden zur freien Verwendung für nahezu alle Waren benötigt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 24.06.2009 - Az.: 29 W (pat) 2/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Privat Edition" ist für die Bereiche Künstlerbedarf sowie für Bekleidung und Sport als Marke eintragbar. Die Wortkombination ruft beim Kunden Assoziationen hervor, die nicht auf eine bestimmte Sachangabe abzielen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 56/09
- Leitsatz:
Der Begriff „Uni-Recht“ wird im Zusammenhang mit Druckereierzeugnissen mit rechtsberatendem Inhalt bzw. Lehr- und Unterrichtsmitteln lediglich als beschreibende Sachangabe auf Universität und Recht verstanden. Der Zusammensetzung beider Bestandteile kommt keine eigenständige Unterscheidungskraft zu.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.05.2009 - Az.: 29 W (pat) 96/07
- Leitsatz:
Der Begriff "Doppel-Klick" ist als Marke für die Bereiche Druckerzeugnisse sowie Lehr- und Unterrichtsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher sieht darin keinen Herkunftsnachweis, sondern lediglich eine rein beschreibende Sachangabe.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.04.2009 - Az.: 26 W (pat) 7/09
- Leitsatz:
Der Begriff "smsrecall" ist für den Bereich Benachrichtigungsdienst unter Einsatz mobiler Endgeräte als Marke nicht eintragbar. Der Bezeichnung fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.06.2009 - Az.: 27 W (pat) 115/09
- Leitsatz:
Marken sind von einer Eintragung ausgeschlossen, wenn sie Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten. Auch dürfen Marken nicht eingetragen werden, wenn sie Nachahmungen der Bundes- oder Europaflagge enthalten, die unschwer für den Verbraucher erkennbar sind.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 58/08
- Leitsatz:
Zwischen den Begriffen "Creme21" und "Crem" besteht für die Bereiche Software und Datenverarbeitung keine Verwechslungsgefahr. Die hinzugefügte Zahl "21" prägt den Bestandteil "Creme" Sowohl klanglich als auch schriftbildlich sind die Kennzeichen nicht verwechslungsfähig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.05.2009 - Az.: 25 W (pat) 71/08
- Leitsatz:
Der Begriff "fundscreen" ist als Marke für die Bereiche Versicherungen und Finanzdienstleistungen nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher versteht darunter ohne weiteres "Geldanlage" oder "Fond".
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 121/06
- Leitsatz:
Der Begriff "Rail World" ist für verschiedene Bereiche, z.B. Büro, Haushalt, Erziehung sowie Sport, als Marke eintragungsfähig, da kein Freihaltebedürfnis besteht.

