Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 05.09.2007 - Az.: 13 U 62/07
Leitsatz:

Die in Niedersachsen durchgeführte Lotterie "Q." widerspricht den Zielen des § 1 Nr. 2 und 3 LottStV und ist daher wettbewerbs widrig gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, soweit sie in gastronomischen Betrieben angeboten wird.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.01.2004 - Az.: 11 U 171/03
Leitsatz:

Unterzeichnet jemand einen Kfz-Kaufvertrag in der Absicht, das Kfz von einem Dritten geschenkt zu erhalten und tritt nur deswegen als Käuferin des Kfzs auf, da der Dritte im Fall des vorherigen Eigentumserwerbs befürchtet, das Eigentum an dem Kfz auf Grund Gläubigerzugriffen wieder zu verlieren, liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit der im Vertrag als Käufer bezeichneten Person - und nicht lediglich ein Scheingeschäft - vor.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.04.2004 - Az.: 13 U 213/03
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 16.01.2007 - Az.: 16 U 160/06
Leitsatz:

 
1.
Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 [BGH 20.02.1997 - VII ZR 227/96] f.).
 
2.
Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ist dahin zu verstehen, dass die kurze Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB erst mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) des Gläubigers von seinen Ansprüchen anläuft (ebenso inzwischen BGH XI ZR 44/06 vom 23. Januar 2007).
 
3.
Handelt es sich bei wertender Betrachtungsweise um einen einheitlichen Lebenssachverhalt (hier: Beratung(en) zum Kauf einer Eigentumswohnung) und werden mehrere (hier: 25) Beratungsfehler gerügt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnis vom letzten Beratungsfehler, sondern bereits dann, wenn so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint.
 
4.
Sowohl eine unklare Sach- als auch eine schwierige und ungeklärte Rechtslage können die Erhebung einer Klage als unzumutbar erscheinen lassen.
 
5.
Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine email mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 11.04.2001 - Az.: 13 W 24/01
Leitsatz:

Wendet sich ein bundesweiter Anbieter hochpreisiger Parfümmarken mit einer Unterlassungsverfügung gegen einen Wettbewerbsverstoß im Internet durch einen unter einer ohne weiteres auffindbaren und marktgängigen Domain auftretenden Konkurrenten, so ist ein vom Verfügungskläger angegebener Streitwert von 100. 000 DM auch für ein einstweiliges Verfügungsverfahren angemessen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 23.05.2006 - Az.: 16 U 123/05
Leitsatz:

 
1.
Der nach einem Verkehrsunfall mit der Erstellung eines Restwertgutachtens beauftragte Sachverständige ist nicht verpflichtet, Angebote der sog. Online-Börse einzuholen, da der Geschädigte selbst das Fahrzeug auf diesem Markt nicht anzubieten braucht (BGH, Report 2005, 1517).
 
2.
Die Schutzwirkung des Sachverständigenauftrages zugunsten der Versicherung des Unfallgegners erweitert die Pflichten des Gutachters nicht.
 
3.
Nur wenn der Geschädigte ausdrücklich mitteilt, den Schaden (teilweise) selbst tragen zu müssen, hat der Sachverständige ihm auch Verkaufsmöglichkeiten auf dem Online-Markt aufzuzeigen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 12.05.1999 - Az.: 13 U 38/99
Leitsatz:

Ein Homepage-Informationsdienst, der ohne Genehmigung in sein Verzeichnis Homepags aufnimmt, die von einem Wettbewerber akquiriert und unter dessen Domain präsentiert worden sind, handelt unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unterlauter im Sinn des § 1 UWG.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 30.09.2004 - Az.: 13 U 142/04
Leitsatz:

Zur Frage, ob es sich bei der Aussage "Die Internet-Sensation: Telefonieren zum Nulltarif!" auf der Titelseite eines von einem Internet-Provider herausgegebenen Magazins um eine irreführende Werbung im Sinn des § 5 UWG n. F. handelt, weil das Telefonieren im Internet einen kostenpflichtigen Internet-Zugang voraussetzt.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 13.02.2007 - Az.: 322 Ss 24/07 (Owi)
Leitsatz:

Eine unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV unterfallende Bilddarstellung liegt inbesondere dann vor, wenn beim Betrachter der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 17.10.2002 - Az.: 4 AR 81/02
Leitsatz:

Bei Internetverstößen kommt als Gerichtsstand des Begehungsortes gemäß § 32 ZPO wegen des Willkürverbotes in Bezug auf Einhaltung des gesetzlichen Richters als Tatort nur der Ort in Betracht, wo sich der Verstoß im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich auswirkt.