Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.04.2004 - Az.: 13 U 213/03
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 16.01.2007 - Az.: 16 U 160/06
Leitsatz:

 
1.
Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 [BGH 20.02.1997 - VII ZR 227/96] f.).
 
2.
Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ist dahin zu verstehen, dass die kurze Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB erst mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) des Gläubigers von seinen Ansprüchen anläuft (ebenso inzwischen BGH XI ZR 44/06 vom 23. Januar 2007).
 
3.
Handelt es sich bei wertender Betrachtungsweise um einen einheitlichen Lebenssachverhalt (hier: Beratung(en) zum Kauf einer Eigentumswohnung) und werden mehrere (hier: 25) Beratungsfehler gerügt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnis vom letzten Beratungsfehler, sondern bereits dann, wenn so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint.
 
4.
Sowohl eine unklare Sach- als auch eine schwierige und ungeklärte Rechtslage können die Erhebung einer Klage als unzumutbar erscheinen lassen.
 
5.
Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine email mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 25.08.2010 - Az.: 31 Ss 30/10
Leitsatz:

1. Ein Staatsanwalt ist grundsätzlich keine Person der Zeitgeschichte. Er muss eine Veröffentlichung seines Bildnisses ohne Einwilligung nur hinnehmen, wenn im Rahmen einer Abwägung mit seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht die Kunstfreiheit überwiegt.
2. Grundsätzlich ist es nicht strafbar, wenn Schriftstücke einer Gerichtsverhandlung vor Abschluss des Verfahrens veröffentlicht werden. Etwas anderes kann gelten, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
3. Die Verbreitung eines Videos im Internet, welches zwei Polizeibeamte zeigt, ist unzulässig, wenn die erforderliche Einwilligung fehlt. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt gegenüber der Kunstfreiheit.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 13 U 34/10
Leitsatz:

Versendet ein Abgemahnter eine vorformulierte Unterlassungserklärung an den Rechtsanwalt der Gegenseite, so akzeptiert er indirekt dessen Vertretungsmacht, auch wenn der Anwalt zuvor keine Originalvollmacht beigelegt hat. Der Abgemahnte verhält sich in diesem Fall treuwidrig, wenn er zeitgleich die Abmahnkosten mangels Originalvollmacht zurückweist.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 27.01.2010 - Az.: 9 U 38/09
Leitsatz:

Dem Mitarbeiter eines Unternehmens ist es untersagt, Hackersoftware auf seinen Dienst-Laptop herunterzuladen. Er verstößt damit gegen urheberrechtliche Bestimmungen des § 95a Abs.3 UrhG, was einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen kann.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: 13 U 25/14
Leitsatz:

Die Werbeaussage für Scanner mit "Langlebigkeit, 300 Mio. Aufnahmezyklen" bzw. "600 Mio. Aufnahmezyklen" ist irreführend, wenn sich die Angabe lediglich auf einzelne Bauteile des Geräts bezieht, jedoch nicht auf das Produkt insgesamt.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 18.12.2014 - Az.: 13 U 19/14
Leitsatz:

Die Klausel in "Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig" in einem Online-Flugreise-Portal ist unwirksam, da kein sachlicher Grund für eine solche Abweichung von den gesetzlichen Regelungen besteht.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 04.12.2009 - Az.: 13 W 95/09
Leitsatz:

Die Wertbemessung des Streitwerts im einstweiligen Verfügungsverfahren ist grundsätzlich niedriger anzusetzen als die in der Hauptsache, da die einstweilige Verfügung nicht auf die endgültige Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruchs gerichtet ist. Der Wert des Unterlassungsanspruches in Wettbewerbssachen liegt etwa ein Drittel unter dem Wert des Hauptsacheverfahrens.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 10.12.2009 - Az.: 11 U 32/09
Leitsatz:

Ist bei dem fernabsatzrechtlichen Kauf eines Fahrzeugs für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Parteien bei Abschluss des Vertrages klar, dass der Wagen bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nachbesserung der Wohnsitz des Käufers.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: 13 U 104/14
Leitsatz:

Regelmäßig verletzt zumindest ein erstes Anschreiben einer anwaltlich vertretenen Person deren allgemeines Persönlichkeitsrecht auch dann nicht, wenn diese darum gebeten hat, sie nicht direkt anzuschreiben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Schreiben auch ein über die Stellungnahme in einer bestimmten Rechtsangelegenheit hinausgehendes Ziel verfolgt wird.