Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.08.2009 - Az.: 27 W (pat) 192/09
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Das Beste für die Frau" ist als Marke für die Bereiche Magazine und Zeitschriften nicht eintragbar. Es fehlt die notwendige Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 155/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Schulkompass" ist für die Bereiche Online-Werbung, Telekommunikation und Computersoftware als Marke nicht eintragbar. Es fehlt dem Begriff die notwendige Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.05.2009 - Az.: 26 W (pat) 324/03
- Leitsatz:
Zwischen den Zigarettenmarken "WEST" und "WELT" besteht keine Verwechslungsgefahr. Aufgrund der Kürze der Begriffe werden Abweichungen im Verhältnis schneller wahrgenommen, so dass die Unterschiede vom Leser und Hörer wesentlicher schneller erfasst werden und es gar nicht erst zu Verwechslungen kommt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 25.08.2009 - Az.: 25 W (pat) 120/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Kids Kiosk" ist als Marke für die Bereiche Eis und Süßigkeiten mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin lediglich eine Verkaufsstätte.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.08.2009 - Az.: 27 W (pat) 143/08
- Leitsatz:
Die in Monaco als Marke eingetragene Bezeichnung "CASINO DE MONTE CARLO" ist in Deutschland wegen mangelnder Unterscheidungskraft und nicht nachgewiesener Verkehrsgeltung für Spiele nicht als Marke eintragungsfähig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 26/09
- Leitsatz:
1. Für Waren und Dienstleistungen rund um Computer-, Video- und Onlinespiele ist der Begriff "GameDuell" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig.
2. "GameDuell" kann jedoch als Marke für die Dienstleistungen "Telekommunikation, Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere über das Internet" eingetragen werden. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.07.2009 - Az.: 28 W (pat) 167/07
- Leitsatz:
Ausländische Markeninhaber benötigen keinen ständigen Inlandsvertreter. Die Notwendigkeit eines Inlandsvertreters besteht nur während laufender Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt bzw. dem Bundespatentgericht, nicht aber für den bloßen Besitz der Marke.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.06.2009 - Az.: 27 W (pat) 36/09
- Leitsatz:
Die Aussage "Bollywood macht glücklich" ist als Marke mangels Unterscheidungskraft für Filme nicht eintragbar. Der Verbraucher sieht darin lediglich einen Hinweis auf indische Filmproduktionen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.08.2009 - Az.: 28 W (pat) 113/08
- Leitsatz:
1. Besitzt ein Markenanmelder Kenntnis von einem bereits vorhandenen, schützenswerten Besitzstand eines anderen hinsichtlich des begehrten Kennzeichens und nimmt er die Anmeldung in der Absicht vor, die Geschäftstätigkeit des anderen zu behindern, so erfolgt die Anmeldung bösgläubig.
2. Die bösgläubig angemeldete und eingetragene Marke ist zu löschen. Die Kosten des Löschungsverfahrens trägt im Gegensatz zum Grundsatz, dass in Markenstreitigkeiten jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat, der bösgläubige Markenanmelder. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 53/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Hausärztliche Vereinigung Deutschland" ist als Marke für die Bereiche Medizin, Gesundheit sowie Schönheitspflege nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende sprachübliche Wortkombination, die für die Allgemeinheit freigehalten werden muss.

