Urteile nach Gerichten

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 36/08
Leitsatz:

Zwischen dem Begriff "Fourty6" und der Zahl "46" besteht für die Bereiche IT-Dienstleistungen keine Verwechslungsgefahr.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 32/08
Leitsatz:

Zwischen dem Begriff "Fourtysix" und der Zahl "46" besteht für die Bereiche IT-Dienstleistungen Verwechslungsgefahr.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 66/07
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Hello Pussy" ist als Marke für die Bereiche Gesundheits- und Körperpflege sowie Hygiene- und Intimprodukte nicht eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin eine Werbeanpreisung für Waren aus dem Intimbereich.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.09.2009 - Az.: 33 W (pat) 8/08
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Flughafen Berlin Brandenburg International" ist u.a. für Flugtickets und Flughafenwerbung nicht als Marke eintragungsfähig. Sie beschreibt zum einen den im Bau befindlichen Flughafen in Berlin unmittelbar und muss zum anderen für Waren, die im Betrieb eines Flughafens Verwendung finden können, allen Mitbewerbern zur Verfügung stehen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 24/09
Leitsatz:

Die lexikalisch nicht nachgewiesene Wortfolge "IDEAL Versicherung" ist nicht geeignet, Dienstleistungen aus dem Versicherungssektor unmittelbar zu beschreiben, so dass einer Eintragung als Marke nichts entgegensteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 26 W (pat) 30/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Zu Tisch bei…" ist für die Bereiche TV, Hörfunk sowie Beherbergung von Gästen nicht als Marke eintragbar, weil die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Für die Bereiche Büroartikel hingegen steht nicht der beschreibende Inhalt im Vordergrund, so dass hier eine Eintragung als Marke möglich ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 3/09
Leitsatz:

Die Wortfolge "Homes & Gardens" ist für den Bereich Zeitschriften, die sich mit dem Thema Haus und Garten befassen, nicht als Marke eintragbar. Der beschreibende Inhalt steht im Vordergrund. Es fehlt daher die erforderliche Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 14/08
Leitsatz:

Der Begriff "Ruheberg" ist als Marke für die Bereiche Bestattungen und Begräbnisstätten nicht eintragungsfähig. Darin wird der sofort der Hinweis gesehen, dass es um die Beisetzung von Verstorbenen geht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.08.2009 - Az.: 24 W (pat) 81/08
Leitsatz:

1. Der Begriff "corporateworkshop" ist als Marke für die Bereiche Handwerkzeuge und Maschinen eintragbar.
2. Für die Bereiche Beratung, Führung und Organisation eines Unternehmens ist "corporateworkshop" nicht eintragunsgsfähig.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.09.2009 - Az.: 26 W (pat) 72/07
Leitsatz:

Die Wortkombination "Yoghurt-Gums" ist als Marke für die Bereiche Süßwaren und Gummibonbons nicht schutzfähig. Es fehlt an der notwendigen Unterscheidungskraft. Die einfache grafische Gestaltung reicht nicht aus, eine herkunftsweisende Funktion zu erfüllen.