Urteile nach Gerichten

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 105/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "it.wood" ist als Marke für die Bereiche Computer-Software eintragungsfähig. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.12.2009 - Az.: 25 W (pat) 101/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Homepage Easy" ist als Marke für die Bereiche IT und Telekommunikation nicht eintragbar. Die englischen Begriffe haben in den deutschen Sprachgebrauch Einzug gefunden und sind derartig allgemein gehalten, dass die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Bundespatentgericht , Urteil v. 16.12.2009 - Az.: 29 W (pat) 57/08
Leitsatz:

"ladiesfirst.tv" ist als Marke für TV- und Onlinesendungen eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft ist gegeben, weil der durchschnittliche Verbraucher zuvor gedankliche Zwischenschritte macht, bevor er damit die in Rede stehenden Dienstleistungen in Verbindung bringt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 26 W (pat) 13/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "med1box" ist unterscheidungskräftig und daher als Marke für die Bereiche pharmazeutische Produkte eintragbar. Es besteht keine Verwechslungsgefahr zu den Begriffen "world of medi", "medi, ich fühl mich besser" sowie "medie.eu".

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2009 - Az.: 30 W (pat) 22/09
Leitsatz:

Der Begriff "Inavigation" ist unterscheidungskräftig und daher als Marke für die Bereiche Senden und Empfangen von Audiodaten sowie Software eintragbar.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.12.2009 - Az.: 28 W (pat) 96/08
Leitsatz:

Die deutsche Übersetzung "die Russische" des kyrillischen Wort-Bild-Zeichens ist als Marke für die Bereiche Wurst- und Fleischwaren nicht eintragungsfähig. Es handelt sich dabei um eine rein beschreibende Bezeichnung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.12.2009 - Az.: 33 W (pat) 1/08
Leitsatz:

Der Begriff "Wurzellockstoff" ist als Marke für die Bereiche Düngemittel, Rasen sowie Substrate nicht eintragungsfähig. Ihm fehlt jegliche Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 25.11.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "WM 2010" ist als Marke für die Bereiche Kleidung, Süßwaren sowie Druckereierzeugnisse nicht eintragbar. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da der durchschnittliche Verbraucher damit immer die Assoziation zur Weltmeisterschaft im Jahr 2010 hat.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.07.2009 - Az.: 26 W (pat) 4/08
Leitsatz:

Der Begriff "Lotuswäsche" ist für die KFZ-Reiningung und dazugehörige Pflegeprodukte als Marke nicht eintragungsfähig. Er ist rein beschreibend und stellt keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft dar.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.10.2009 - Az.: 27 W (pat) 180/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "club-ebook.de" ist für die Bereiche Internetdienstleistungen und Druckereiprodukte als Marke nicht eintragbar. Zum einen fehlt der Wortfolge die Unterscheidungskraft, zum anderen ist sie rein beschreibend.