Urteile nach Gerichten

Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.10.2010 - Az.: 26 W (pat) 168/09
Leitsatz:

Die bereits eingetragene Marke "FREI" ist für die Bereiche Getränke zu löschen. Dem Verbraucher wird sonst fälschlicherweise suggeriert, dass der ein alkoholfreies Getränk konsumiert.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.11.2010 - Az.: 25 W (pat) 29/10
Leitsatz:

In Markenwiderspruchsangelegenheiten ist ein Regelstreitwert von 20.000,- anzunehmen. Die Höhe des Streitwerts spiegelt in angemessener Weise das Interesse des Markeninhabers am Erhalt der Marke wieder.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.10.2010 - Az.: 27 W (pat) 216/09
Leitsatz:

Der Begriff "Pornotube" ist als Marke für den Bereich Unterhaltung eintragbar. Die Bezeichnung ist unterscheidungskräftig, da der durchschnittliche Verbraucher keinen beschreibenden Begriffsinhalt erkennt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.09.2010 - Az.: 26 W (pat) 112/09
Leitsatz:

Der Begriff "easy.TV" ist als Marke für die Bereiche Wiedergabe- und Aufzeichnungsgeräte von Ton, Sprache und Bild sowie Daten nicht eintragungsfähig. Der Markenschutz ist der Bezeichnung zu versagen, da die einzelnen Wortelemente mittlerweile zum deutschen Wortschatz gehören und ein allgemein beschreibender Sinngehalt im Vordergrund steht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 287/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Change-Yoga" unterliegt dem Markenschutz. Für die Bereiche Unterhaltung, Sport und Gesundheit liegt die notwendige Unterscheidungskraft vor.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 38/10
Leitsatz:

Für die Bereiche Unterhaltung, kulturelle Veranstaltungen und Ausbildung ist die Wortfolge "The Kids want Techno" nicht markenfähig. Für den durchschnittlichen Verbraucher steht der unmittelbar beschreibende Sinngehalt im Vordergrund, da ohne weiteres ein themenbezogener Sachhinweis zur Musikrichtung Techno verstanden wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.10.2010 - Az.: 29 W (pat) 67/10
Leitsatz:

Der Begriff "Mr. Tuning" ist für die Bereiche Bekleidung sowie Zeitungen und Zeitschriften als Marke nicht eintragbar. Hierfür fehlt die unmittelbare Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.11.2010 - Az.: 25 W (pat) 186/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Cool Cassis" genießt für den Bereich Schokolade, Marzipan und Süßwaren keinen Markenschutz. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin einen allgemeinen Hinweis auf die Geschmacksrichtung und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 174/10
Leitsatz:

Für die Bezeichnung "TIP der Woche" besteht Wort-Bild-Markenschutz. Es liegt die erforderliche Unterscheidungskraft vor. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin die Bedeutung "Ratschlag der Woche".

Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.06.2010 - Az.: 27 W (pat) 32/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Neue Post" genießt Wort-Bild-Markenschutz für die Bereiche Meinungsforschung, Spielzeug, Datenträger und Unterhaltung. In der Gesamtschau der einzelnen grafischen Elemente weist das Kennzeichen eine hohe Komplexität auf, so dass von einer ausreichenden Unterscheidungskraft auszugehen ist.