Urteile nach Gerichten

Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.06.2012 - Az.: 26 W (pat) 536/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.06.2012 - Az.: 26 W (pat) 537/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 30.05.2012 - Az.: 24 W (pat) 512/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.05.2012 - Az.: 27 W (pat) 51/11
Leitsatz:

Petersburger Staatsballett

Anders als Firmenwahrheit und Berechtigung zur Namensführung ist die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft bereits im Eintragungsverfahren im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG zu prüfen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.05.2012 - Az.: 27 W (pat) 529/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.06.2012 - Az.: 28 W (pat) 506/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.04.2012 - Az.: 29 W (pat) 132/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.06.2012 - Az.: 29 W (pat) 160/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 16.02.2012 - Az.: 30 W (pat) 32/11
Leitsatz:

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1. Die Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse kann nur erfolgen, wenn das Vorliegen solcher Schutzhindernisse zu den maßgeblichen Zeitpunkten zweifelsfrei feststeht. Ist eine solche Feststellung nicht möglich, so muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung sein Bewenden haben (im Anschluss an BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix).

2. Wird ein einer eingetragenen Marke entsprechendes Zeichen erst mehrere Jahre nach der Eintragung von Dritten in beschreibendem Sinne verwendet, so sind an die Feststellung, dass der Marke schon im Eintragungszeitpunkt jegliche Unterscheidungskraft fehlte, strenge Anforderungen zu stellen.

3. Zur rückbezüglichen Feststellung eines - bezogen auf den Eintragungszeitpunkt - zukünftigen Freihaltebedürfnisses.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.05.2012 - Az.: 33 W (pat) 517/11