Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.07.2011 - Az.: 29 W (pat) 541/10
- Leitsatz:
Der Bezeichnung "Tv.de" ist nicht pauschal die Markenfähigkeit abzusprechen. Wird die Anmeldung der Bezeichnung "Tv.de" für eine Vielzahl von Bereichen als Marke begehrt, so ist das Gericht daher verpflichtet, jeden einzelnen Bereich zu überprüfen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 174/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Stadtanzeiger Wolfsburg" ist als Marke nicht für die Bereiche Druckereierzeugnisse, Zeitung und Zeitschriften eintragbar. Es handelt sich um rein beschreibende und übliche Begriffe, die in der Zusammensetzung nicht die erforderliche Unterscheidungskraft erreichen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.06.2011 - Az.: 25 W (pat) 504/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Lächeln schenken" ist für den Bereich IT und Unterhaltungsdienstleistungen nicht als Marke eintragbar. Es handelt sich um gerade in der Werbung übliche Begriffe, die einen Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf und Vertrieb der Ware positiv stimmen sollen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.05.2011 - Az.: 28 W (pat) 52/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "pjur" ist als Marke für die Bereiche Körperpflege, Kosmetikprodukte und Erotikartikel eintragbar. Es liegt ausreichend Unterscheidungskraft vor und der Begriff ist nicht rein beschreibend.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.06.2011 - Az.: 25 W (pat) 69/10
- Leitsatz:
Für den Bereich Tee und Kaffee ist die Bezeichnung "Tea Lounge" nicht eintragbar. "Tea Lounge" beschreibt einen Ort, an dem Tee und Kaffee in angenehmer Atmosphäre konsumiert werden kann, so dass die Bezeichnung nicht die erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.02.2011 - Az.: 25 W (pat) 182/09
- Leitsatz:
Die Marke "Neuschwanstein" ist gelöscht worden. Der Begriff stellt einen eindeutigen und einzigartigen Bezug auf die Sehenswürdigkeit und das weltweit bekannte Schloß dar, so dass "Neuschwanstein" gerade im Bereich der Reiseveranstaltung und Tourismus keine betrieblichen Herkunftsnachweis darstellt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.02.2011 - Az.: 25 W (pat) 47/10
- Leitsatz:
Der Begriff "Autopack" ist als Marke für den Bereich Süßwaren eintragbar. Es besteht die erforderliche Unterscheidungskraft, da kein rein beschreibender Sinngehalt vorliegt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.06.2011 - Az.: 26 W (pat) 49/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "ab-in-den-Urlaub!de" mit dem Zusatz "suchen, buchen und verreisen" ist als Marke für u.a. die Bereiche Ausbildung und Erziehung eintragbar. Die Marke ist unterscheidungskräftig, originell und nicht beschreibend.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.05.2011 - Az.: 25 W (Pat) 225/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Toastars" ist für den Bereich Backwaren als Marke eintragbar. Zwischen "Toastars" und "Toasties", der für den Bereich fertigzubackende Backwaren eingetragen ist, besteht keine Verwechslungsgefahr.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 05.04.2011 - Az.: 26 W (pat) 156/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Lach- und Sachgeschichten" ist als Marke für den Bereich Datenbank und Sportevents eintragbar. Es liegt kein unmittelbar beschreibender Bezug vor, so dass die notwendige Unterscheidungskraft gegeben ist.

