Urteile nach Gerichten
- Bundespatentgericht , Urteil v. 14.12.2011 - Az.: 29 W (pat) 3/11
- Leitsatz:
1. Die Wortzusammensetzung "EuroShop" ist als Marke aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht schutzfähig.
2. "EuroShop" dient vielmehr als Oberbegriff für Billigdiscounterketten. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.11.2011 - Az.: 28 W (pat) 508/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Vaters Leckerbissen" ist als Marke für Milchprodukte und Getränke nicht eintragbar. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da darunter lediglich schmackhafte Lebensmittel verstanden werden, die nach althergebrachter Rezeptur hergestellt werden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.12.2011 - Az.: 25 W (pat) 28/10
- Leitsatz:
Zwischen den Begriffen "Lipotears" und "Hypotears" besteht keine Verwechslungsgefahr. Die zwischen den Marken eventuell bestehende Ähnlichkeit ist nicht derartig ausgeprägt, dass der angesprochene Verkehrskreis, auf dessen Sichtweise es ankommt, von einer Verwechslung ausgeht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.10.2011 - Az.: 30 W (pat) 523/11
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Frühstückskreis" kann im Bereich der Ernährungsberatung nicht als Marke eingetragen werden, da es an der Unterscheidungskraft fehlt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 93/10
- Leitsatz:
Zwischen der Marke "Schneewittchen" und der Wortfolge "Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge" besteht keine Verwechslungsgefahr für den Bereich alkoholische Getränke. Die Marken weisen immense klangliche und schriftbildliche Unterschiede auf.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.10.2011 - Az.: 26 W (pat) 28/11
- Leitsatz:
Der Begriff "MediaBusinessSuite" ist als Marke für die Bereiche Computersoftware, Onlinewerbung und Telekommunikation nicht eintragbar. Es besteht ein enger sachlicher und beschreibender Zusammenhang, so dass dem Begriff jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 29 W (pat) 542/11
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Hugo Sinzheimer Institut" ist als Marke für die Bereiche Telekommunikation, Werbung, Rechtsdienstleistungen und Fortbildung als Marke eintragbar. Für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen kann nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.11.2011 - Az.: 24 W (pat) 46/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Bleach & Go" ist für den Bereich Bleichmittel und Zahnputzmittel nicht als Marke eintragbar. Die Wortfolge ist geeignet, die schnelle und unkomplizierte Zahnbehandlung zu beschreiben. Es fehlt daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 30 W (pat) 547/10
- Leitsatz:
Für den Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" besteht für die Bereiche Dienstleistungen und Werbung für Apotheken kein Markenschutz. Der durchschnittliche Verbraucher wird in der Aussage einen unmittelbaren Hinweis sehen und keinen Herkunftsnachweis.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.09.2011 - Az.: 30 W (pat) 38/10
- Leitsatz:
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "press&more card" und "print&more". Die Wortfolge "print&more" besitzt nur äußerst wenig Kennzeichnungskraft, so dass selbst bei Zugrundlegung derselben Bereiche die Gefahr der Verwechslung ausgeschlossen ist.

